Ein 61-jähriger Facharbeiter wurde Opfer einer brutalen Gewalttat und kann wegen seines Beinbruchs vermutlich nie mehr arbeiten. Den Schlägern drohen empfindliche Freiheitsstrafen. Die Verhandlung wurde unterbrochen.
Nur mit Hilfe von zwei Krücken konnte das Opfer, ein 61-jähriger Facharbeiter, den Gerichtssaal im Amtsgericht in Haßfurt am Freitag (15. März) betreten. Sein rechter Unterschenkel steckt geschient in einem starren Verband. Ursache der Verletzung: eine brutale Attacke von zwei jungen Schlägern im August vergangenen Jahres.
Die Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Haßfurter Amtsgericht wurde unterbrochen, weil den Angeklagten Pflichtverteidiger beigestellt werden. Den Männern drohen empfindliche Freiheitsstrafen, möglicherweise ohne Bewährung.
Was sich am 17. August letzten Jahres, es war ein Freitag, abends zwischen zehn und elf Uhr am Goßmannsdorfer Anglersee abspielte, hat das Leben des älteren Mannes schlagartig verändert. Wie er dem Gericht schilderte, war er schon dabei, zu Bett zu gehen, als einer seiner Anglerfreunde anrief.
Der Anrufer berichtete ihm empört, dass das Umfeld des kleinen Badesees mit Bierflaschen, Verpackungen und Plastikgegenständen verdreckt und vermüllt sei. Um sich vor Ort ein Bild zu machen und zu entscheiden, ob man die Polizei rufen sollte, schlüpfte der Angerufene in eine Jacke, zog seine Schuhe an, setzte sich in sein Auto und fuhr zu dem Weiher.
Mehrmals angegriffen Ein fataler Entschluss - heute gäbe der 61-Jährige viel dafür, damals anders gehandelt zu haben. Es war schon dunkel, als ihm kurz vor dem See unvermittelt ein junger Mann vor den Wagen sprang. Erschrocken stoppte er, stieg aus und stellte den Burschen zur Rede.
Der war ziemlich blau und fühlte sich dadurch offenbar provoziert - er und sein hinzukommender Kumpel attackierten sofort den Autofahrer.
"Im Vollsuff" Was sich dann abspielte, daran will sich keiner der beiden 24 und 25 Jahre alten Angeklagten mehr genau erinnern können. Angeblich, so ihre Einlassung, hätten sie "im Vollsuff" gehandelt. Die kurz vor Mitternacht festgestellte Blutprobe ergab 1,86 und 1,88 Promille. Ein Wert, bei dem alkoholgewöhnte Kandidaten durchaus noch wissen, was sie tun. Juristen sprechen dann von einer vollen Schuldfähigkeit.
Im Gegensatz zu den Beschuldigten ist dem Opfer das Geschehen umso mehr ins Gedächtnis eingebrannt. Während einer der Angreifer versuchte, ihn zu Boden zu reißen, näherte sich hinterrücks der andere und schlug dem Opfer eine Bierflasche so heftig auf den Hinterkopf, dass sie zersplitterte.
Dem Getroffenen wurde schwarz vor Augen, er ging zu Boden. Damit nicht genug. Er wurde fünf oder sechs Mal mit Tritten ins Gesicht und in die Rippen attackiert. Und - man mag es kaum glauben - einer der beiden Täter muss auf den Unterschenkel des am Boden liegenden Mannes gesprungen sein oder so heftig draufgetreten haben, dass es zu dem Knochenbruch kam.
Der Verletzte rief laut um Hilfe, und erst als sein Anglerfreund mit einer Taschenlampe in der Nähe des Tatortes auftauchte, nahmen die Angreifer Reißaus. Weit kamen sie indes nicht. Bereits in Goßmannsdorf konnte eine alarmierte Polizeistreife die beiden Übeltäter fassen.
Für den Verletzten begann nun ein langer Leidensweg, der immer noch andauert. Zwölf Tage musste er im Haßfurter Krankenhaus stationär behandelt werden. Er wurde mehrfach operiert und durfte in den ersten drei Monaten sein Bein nicht belasten.
Bis zum heutigen Tag ist er arbeitsunfähig. Ob er jemals wieder in der Fabrik hinter seiner Drehbank stehen kann, ist mehr als fraglich.
Pflichtverteidiger nötig Für eine gefährliche Körperverletzung liegt der gesetzliche Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren; im vorliegenden Fall müssen die Angeklagten mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechnen. Eventuell ohne Bewährung.
In dieser Situation unterbrach Richter Roland Wiltschka die Sitzung. Sie wird - "fairnesshalber", wie der Vorsitzende erläuterte - in Kürze erneut verhandelt, wobei die Angeklagten von Amts wegen jeweils einen Pflichtverteidiger erhalten.