Bleifuß muss kräftig blechen

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Der Eingang zum Amtsgericht Haßfurt.
Der Eingang zum Amtsgericht Haßfurt.

Das Amtsgericht Haßfurt verdonnerte einen notorischen Verkehrssünder zu einer Geldstrafe von 2100 Euro. Er war trotz Fahrverbots zweimal am Steuer seines Wagens von Polizisten gesehen worden. Der Angeklagte leugnete bis zuletzt.

Sechsmal hat die Polizei den Autofahrer in den letzten Jahren geblitzt, weil er zu schnell gefahren war. Mit 17 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei steht er kurz vor der roten Linie.

Nun musste der notorische Bleifuß vor dem Amtsgericht in Haßfurt erscheinen, weil er im September und Oktober letzten Jahres am Steuer saß, obwohl damals ein Fahrverbot bestand. Der Freund des Gaspedals kassierte dafür eine Geldstrafe von 2100 Euro und muss drei Monate auf sein "liebstes Kind" verzichten.

Nur unwillig nahm der 46-jährige Angeklagte nach Aufforderung durch Richter Roland Wiltschka seinen Kaugummi aus dem Mund. Er dachte überhaupt nicht daran, die ihm zur Last gelegten Vorwürfe zuzugeben.
Deshalb mussten im Zuge der Beweisaufnahme zwei Polizisten in den Zeugenstand.

Bestens bekannt

Der erste Beamte bestätigte, den ihm persönlich bekannten Mann am 24. September 2012 in einer Metzgerei getroffen zu haben. Danach sei der Beschuldigte, der in der Kreisstadt laut eigenen Worten "bekannt ist wie ein bunter Hund", in seinen auffälligen Wagen eingestiegen und fortgefahren, schilderte der Polizist.

Bereits eine gute Woche später sichtete ihn ein weiterer Polizeibeamter, ebenfalls in der Kleinstadt am Main. "Kein Zweifel, ich habe ihn hundertprozentig erkannt", beteuerte der als Zeuge geladene Ordnungshüter. Der Angeschuldigte sei direkt an ihm vorbeigefahren und habe allein in dem Sportwagen hinter dem Steuer gesessen.

Trotz der erdrückenden Beweislage behauptete der Angeklagte weiterhin, nicht gefahren zu sein. Der Vorsitzende sowie Staatsanwalt Alexander Baum jedoch hielten ihn auf Grund der eindeutigen Zeugenaussagen für überführt. Zu Gunsten des Beschuldigten sprach lediglich seine strafrechtlich gesehen weiße Weste, da es keine Eintragungen im Bundeszentralregister gibt.

Wie der Staatsanwalt

Der Urteilsspruch entsprach genau dem, was der Vertreter der Anklage in seinem Plädoyer gefordert hatte: 70 Tagessätze á 30 Euro, zusätzlich das Fahrverbot. Dass man ihn zweimal in kurzem Abstand dabei gesehen hatte, wie er ungeniert ohne Führerschein in Haßfurt herumgekurvt war, sei schon "frech", kommentierte Wiltschka das Verhalten des Mannes.

"Wer so viele Punkte hat, muss sich am Riemen reißen", begründete der Vorsitzende den Richterspruch. Zu guter Letzt warnte er den Angeklagten eindringlich: "Wenn Sie während des neuen Fahrverbots wieder erwischt werden, ist die Fahrerlaubnis weg!"

Bevor der Verurteilte den Gerichtssaal verließ, nahm er aus den Händen der Gerichtssekretärin die Rechtsmittelbelehrung entgegen. Eine Woche hat er Bedenkzeit, ob er gegen das Urteil Berufung oder Revision einlegt oder nicht.