Das Amtsgericht in Haßfurt hat einen 20-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er einen 26 Jahre alten Mann brutal attackiert und verletzt hat. Der Angeklagte hat offensichtlich ein Alkoholproblem: Er wird aggressiv im Suff.
"Wenn ich getrunken habe, weiß ich nicht mehr, was ich tu'", antwortete der 20-jährige Angeklagte auf die Frage nach dem Warum. Im Suff, so stellte sich in der Verhandlung im Amtsgericht Haßfurt heraus, gebärdet sich der junge Mann wie die sprichwörtliche Axt im Wald. Weil er einem 26-Jährigen brutal eine Bierflasche ins Gesicht geschlagen hatte, verurteilte ihn das Jugendschöffengericht zu einer neunmonatigen Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, sowie zu einer Geldauflage von 1000 Euro.
Der kräftige Bursche, der auf der Anklagebank sitzt, ist ordentlich gekleidet und legt anständige Manieren an den Tag. Reumütig und geknickt entschuldigt er sich in aller Form. Man hält es kaum für möglich, aber der selbe Mann verwandelt sich in einen gewalttätigen Menschen - wenn er betrunken ist. Und das war zweifellos an jenem 20.
April dieses Jahres kurz nach Mitternacht vor einer Kneipe in Hirschaid (Kreis Bamberg) der Fall. An diesem Abend schüttete er "drei oder vier Bier und einen Haufen Schnäpse" in sich rein, erzählte der Heranwachsende vor Gericht über sich.
Wie und was sich im Detail damals abgespielt hat, weiß keiner der Beteiligten mehr so genau. Jedenfalls stand eine Gruppe Jugendlicher vor der Wirtschaft, und es gab einen Tumult mit wechselseitigen Pöbeleien. Der 26-Jährige, das spätere Opfer, wollte gerade schlichtend eingreifen und drehte sich zu dem Jüngeren um. In diesem Moment schmetterte der ihm ohne Vorwarnung eine Bierflasche brutal ins Gesicht. Die Flasche zersplitterte, und der Angegriffene verlor bei dieser Attacke zwei Zähne und erlitt eine Gehirnerschütterung.
Der alarmierte Notarzt transportierte den Verletzten in eine Bamberger Klinik, wo er behandelt wurde und die restliche Nacht verbrachte.
Eine Woche konnte er nicht zur Arbeit gehen, und noch eine weitere Woche brummte ihm der Schädel, wie der Geschädigte im Zeugenstand sagte. Schmerztabletten linderten die Pein. Ein Schneide- und ein Eckzahn muss zahnärztlich behandelt und überkront werden. Parallel zum Strafverfahren hat das Opfer den jungen Täter auf Schmerzensgeld verklagt.
Der Angeklagte weiß, dass er ein massives Alkoholproblem hat. Deswegen hat er sich hilfesuchend bereits an die Suchtberatung der Caritas gewandt.
Zu Lasten des Heranwachsenden wertete Staatsanwalt Thomas Förster allerdings, dass er kein unbeschriebenes Blatt mehr ist. Schon Mitte 2011 stand der junge Mann vor Gericht in Bamberg, wo er sich ebenfalls wegen einer gefährlichen Körperverletzung verantworten musste.
Auch damals war er blau, für die Tat hat er zwei Wochen Jugendarrest abgesessen.
Die Juristen waren sich einig, dass es sich um ein jugendtypisches Delikt handelt, was dazu führte, dass wiederum Jugendstrafrecht angewendet wurde. Der Vertreter der Anklage forderte eine Jugendstrafe von einem Jahr, die man "gerade nochmal" zur Bewährung aussetzen könne. Andreas Dräger, der Anwalt des Angeklagten, hielt in seinem Plädoyer sechs Monate für ausreichend.
Das Schöffengericht wählte mit seinem Urteil genau das Mittelmaß: neun Monate auf Bewährung, und 1000 Euro muss der Verurteilte in monatlichen Hunderter-Raten an sein Opfer zahlen. Weitere Auflagen: Ein Bewährungshelfer und regelmäßige Termine bei der Suchtberatung. "Die nächste Schlägerei", warnte ihn Jugendrichter Martin Kober abschließend, "führt Sie unweigerlich nach Ebrach." Das Urteil ist schon rechtskräftig.