Das Jugendgericht am Amtsgericht Haßfurt hat einen 18-Jährigen wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Der junge Mann hatte alkoholisiert mit seinem Wagen einen Unfall verursacht.
Wer im Bäckerhandwerk arbeitet, muss bald aus den Federn. So früh, dass unter Umständen der am Vorabend konsumierte Alkohol nicht restlos abgebaut ist - und damit zum Problem wird. Genau das passierte einem 18-jährigen Bäckerei-Mitarbeiter. Kurz vor drei Uhr, also mitten in der Nacht, baute er auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle einen Unfall. Dabei hatte er immer noch 0,9 Promille im Blut. Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr kassierte der Lehrling jetzt am Amtsgericht in Haßfurt eine Geldstrafe von 750 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Gegen die Böschung "Irgendein kleines Tier", sagte der Angeklagte über die Unfallursache, "ist quer über die Straße gelaufen." Der junge Autofahrer befand sich mit seinem Wagen gerade in einer Rechtskurve auf einer Straße im östlichen Landkreis Haßberge. Er versuchte noch auszuweichen, verlor aber die Kontrolle über den Wagen. Das Auto schleuderte gegen einen steinernen Hang.
Bei dem Unfall entstand Totalschaden am Auto. Der Fahrer hatte Glück und kam mit blauen Flecken davon. Den Polizeibeamten an der Unfallstelle war schnell klar, dass Alkohol im Spiel war. Dabei handelte es sich offensichtlich um Restalkohol vom Vorabend, als der Heranwachsende ausgiebig die Kirchweih gefeiert hatte.
An vier Hefe-Weizen konnte sich der Beschuldigte erinnern. Etwa zwei Stunden habe er anschließend geschlafen, gab er zu Protokoll.
Die Mutter muss fahren Da die Beamten ihm am Unfalltag den Führerschein abnahmen, muss seither die Mama den Burschen mitten in der Nacht zu seiner Arbeitsstelle fahren und nachmittags wieder abholen. Eine enorme Belastung für die Frau, die deshalb den Jugendrichter Martin Kober bat, ihrem Sohn die Fahrerlaubnis bald zurückzugeben.
Staatsanwalt Matthias Kröner wies darauf hin, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stand. Vom Bamberger Amtsgericht war er vor einem knappen Jahr wegen verschiedener Einbruchdiebstähle zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe verurteilt worden. Nur weil es sich nun um ein ganz anderes Delikt handelte, verzichteten die Juristen darauf, die laufende Bewährung zu widerrufen und den Mann in den Knast zu schicken.
Führerschein ist weiterhin weg Stattdessen verurteilte ihn der Vorsitzende Richter zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 15 Euro. Zusätzlich bleibt seine Fahrerlaubnis weiterhin für die folgenden vier Monate in amtlicher Verwahrung. Unter welchen Auflagen er seinen "Lappen" wieder kriegt, entscheidet dann die Führerscheinstelle im Landratsamt in Haßfurt.