Gericht und Staatsanwalt stocherten  in Haßfurt bei einem Verfahren stundenlang im Nebel. Es ging um einen Haßfurter Geschäftsmann, der um 100.000 Euro geprellt worden war. Schließlich verlief die Verhandlung gegen drei Händler aus der Solarbranche im Sande, das Verfahren wurde  eingestellt.
                           
          
           
   
          Obwohl ein Haßfurter Geschäftsmann um mehr als 100 000 Euro geprellt wurde, obwohl das Schöffengericht mehr als fünf Stunden lang herauszufinden versuchte, wer was wusste und wie alles gelaufen war und obwohl die gesamte Solarbranche durch derartige Machenschaften in Misskredit gerät, endete das Verfahren am Haßfurter Schöffengericht am Mittwoch (28. November) wie das berühmte Hornberger Schießen. 
  
  Der Nebel bleibt Am Ende stocherten Gericht und Ankläger immer noch im dichten Nebel, der sich durch die wortreichen Einlassungen der drei Angeklagten nicht lichtete. Das Betrugsverfahren gegen die Männer, die mit Solarmodulen und Wechselrichtern gehandelt hatten, wurde eingestellt. Zurück bleibt das Opfer: Der geschädigte Firmenchef wird auf dem Schaden sitzenbleiben.
Rückblende: Im Spätsommer 2010 herrschte in der gesamten Solarbranche helle Aufregung. Die Bundesregierung hatte angekündigt, die Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen radikal zu kürzen. Torschlusspanik brach aus, und es wurde installiert auf Teufel komm raus. Endkunden, Anlagenbauer, Händler und Lieferanten - alle wollten noch schnell absahnen und ihre Schäfchen ins Trockene bringen. In dieser Situation spielte sich das Folgende ab.
Wie viele andere Betriebe aus dem Heizungs- und Sanitärbereich war auch eine Haßfurter Firma dicke ins Solargeschäft eingestiegen. Über 40 Millionen Euro Umsatz habe das Unternehmen seinerzeit gemacht, berichtete der immer noch erboste Chef als Zeuge vor Gericht. Als dann jeder noch rechtzeitig seine geplante Anlage ans Netz bringen wollte, gab es durch die plötzlich sprunghaft gestiegene Nachfrage einen gewaltigen Engpass bei 
der Lieferung von Teilen.
Jedenfalls suchte der hiesige Handwerker  im August 2010 für eine Freiflächen-Solaranlage händeringend nach 80 Wechselrichtern - die sind notwendig, um den von den Solarzellen produzierten Gleichstrom in Wechselstrom umzuwandeln. Wie ein rettender Engel rief ihn da einer der Angeklagten an, ein 44-jähriger Betriebswirt, der seit kurzer Zeit selbstständig war. Der erzählte ihm, dass in Düsseldorf genug der benötigten Wechselrichter ständen, sofort lieferbar. Und das zu einem unschlagbar günstigen Preis von rund 133 000 Euro.
  
  Entgegen aller Bedenken Hier hätten bei dem Firmeninhaber eigentlich alle Alarmglocken klingeln müssen. Da er aber  -  bei einem solch günstigen Einkaufspreis - auch ein großes Geschäft witterte, schob er alle Bedenken beiseite und wurde leichtsinnig. Auf Vermittlung des Betriebswirts schickte der angebliche Lieferant, ein damals 23-jähriger Jungspund, die Rechnung über den sechsstelligen Betrag nach Haßfurt. Und die beglich der arglose Unternehmer unverzüglich, obwohl er die Ware nicht gesehen, geschweige denn erhalten hatte.
Der vermittelnde Betriebswirt hatte kurz zuvor in einem Düsseldorfer Lager die Geräte tatsächlich gesehen. Als Eigentümer hatte sich der 23-Jährige ausgegeben, begleitet von einem 58-jährigen Hartz-IV-Empfänger. Der, das wirft ein bezeichnendes Licht auf alle drei Sprücheklopfer, gab noch auf der Anklagebank damit an, von Investoren millionenschwere Einlagen locker machen zu können. Die Wechselrichter gehörten keinem der drei Angeklagten, sondern einem Großhändler.
So kam es: Das bezahlte Geld ging drauf für anderweitige dubiose und schwer nachvollziehbare Geschäfte, der Haßfurter wurde immer wieder vertröstet. Mitte September 2010 schließlich kamen alle drei in sein Büro und ließen die Hosen runter, indem sie erklärten, nicht liefern zu können. Als Pfand hinterließen sie ein Auto und unterschrieben eine Vereinbarung, in der sie erklärten, den Kaufpreis zurückzahlen und obendrein vier Wechselrichter als Entschädigung drauflegen zu wollen. Den Vertrag hat der Geleimte heute noch. Er ist das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben ist. Das einzige, was der Geschäftsmann  von seinem verlorenen Geld wiedergesehen hat, sind zum einen 10.000 Euro aus dem Verkauf des Fahrzeugs, zum anderen 22.000 Euro, die ihm die Mutter des 23-Jährigen überwiesen hat. 100.000 Euro aber hat er in den Sand gesetzt.
Richter Roland Wiltschka begründete die Einstellung damit, dass man weder dem vermittelnden Betriebswirt noch dem älteren Angeklagten Betrugsabsicht und Bereicherung nachweisen könne. Der junge Mann, der das Geld erhielt, sitzt in Haft - noch bis Ende 2013. Das Amtsgericht von Eschwege hatte ihn 2011 wegen Betrugs, Diebstahls und Hehlerei - ebenfalls mit Wechselrichtern - zu  zwei Jahren, fünf Monaten verurteilt. So komisch es klingt, das war  sein Glück. Die Einstellung gegen ihn erfolgte, weil "die Strafe, die im Falle einer Verurteilung zu erwarten ist, neben einer anderen rechtskräftigen Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fällt", wörtlich im Gesetzestext.