Beleidigung schriftlich dargelegt

1 Min
Der Ärger über ein Knöllchen war Auslöser für eine Entgleisung, die einen Falschparker jetzt vor Gericht brachte. Foto: Symbolbild/Archiv
Der Ärger über ein Knöllchen war Auslöser für eine Entgleisung, die einen Falschparker jetzt vor Gericht brachte. Foto: Symbolbild/Archiv

Das Amtsgericht Haßfurt verhängte gegen einen Falschparker eine Geldstrafe. Auf dem Überweisungsträger für ein Knöllchen hatte er eine Schmähung verfasst.

Dass man sich über einen Strafzettel wegen Falschparkens ärgert und dass einem dabei auch einmal ein halblaut gemurmeltes Schimpfwort oder gar ein Fäkalausdruck über die Lippen kommt, das ist Alltag auf deutschen Straßen. Aber dass jemand eine eindeutige Beleidigung auf den Überweisungsträger für das Bußgeld schreibt, das hat schon Seltenheitswert. Ein 67-jähriger, nicht vorbestrafter Rentner kassierte dafür bei einem Prozess am Amtsgericht in Haßfurt eine noch nicht rechtskräftige Geldstrafe von 200 Euro, weil er sich in seiner Wut zu folgendem schriftlichen Satz hinreißen ließ: "Spende für die geistig Gestörte der Stadt Haßfurt."

Auf der Anklagebank schilderte der ohne Verteidiger erschienene Senior, wie es dazu gekommen war. Am 12. Mai dieses Jahres hatte er einen Termin bei den Haßberg-Kliniken zu einer medizinischen Untersuchung und Behandlung.
Also fuhr er mit seinem Auto von seinem im nördlichen Bereich der Haßberge gelegenen Wohnort zum Krankenhaus in die Kreisstadt. Dort angekommen, parkte er sein Fahrzeug ein, zog an einem Parkscheinautomat einen Parkschein und legte diesen gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Wagens.


"Blöde Äußerung"

Doch der Arzttermin dauerte länger als gedacht und die Zeit auf dem Parkschein wurde überschritten. Aber dass ein Knöllchen hinter dem Scheibenwischer seines Autos klemmte, bemerkte der Patient erst, als er wieder zuhause ankam. Erbost setzte er sich gleich an seinen Küchentisch und füllte den beiliegenden Überweisungsschein aus - wobei er in der Zeile für den Verwendungszweck die oben genannte Schmähung dokumentierte.
Zu dem Gerichtsverfahren kam es, weil der Mann gegen einen Strafbefehl des Staatsanwalts über 300 Euro Einspruch eingelegt hatte. Der Angeklagte beteuerte auch der betroffenen Frau gegenüber, dass es ihm sehr leid tue: "Es war eine blöde Äußerung und die ist mir halt rausgerutscht", meinte der Rentner zerknirscht.


Schwerwiegenderes Fehlverhalten

Der Staatsanwalt Thomas Heer hielt das Verhalten für verfolgungswürdig, weil die Parküberwacherin nur ihre Arbeit gemacht habe und sich solche Beschimpfungen nicht gefallen lassen müsse.
Der Ankläger stufte diese Form der Beleidigung gegenüber einer spontanen mündlichen Verunglimpfung als ein schwerwiegenderes Fehlverhalten ein. In seinem Plädoyer forderte er deshalb eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen á 25 Euro, was insgesamt 500 Euro entspricht. Die Strafrichterin Ilona Conver drückte dagegen ein Auge zu, weil der Beschuldigte die Person, der die Kränkung galt, gar nicht gesehen hatte - und es sich damit quasi um eine "anonyme Beleidigung" handelte. Doch billiger wird es unter dem Strich nicht für den Verurteilten, da ihm auch die Kosten des Verfahrens aufgebrummt wurden.