Auf der Tanzfläche flogen die Fäuste

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Hiebe gab es bei einer Tanzveranstaltung während der Kirchweih in einem Ort im nordöstlichen Landkreis Haßberge - und jetzt ein Nachspiel vor Gericht. Das Jugendgericht das Amtsgerichts Haßfurt verurteilte einen 20-Jährigen zu einer Jugendstrafe von 400 Euro, die er bis spätestens 10. Januar an den Jugendhilfefonds Haßberge zahlen muss.

Zwei junge Burschen (einer davon war der Angeklagte) sind sich bei der Kirchweih im August in die Haare gekommen. Sie sind alte Bekannte. Beide wohnen im gleichen Ort, beide besuchten die selbe Schule und beide absolvierten bei der gleichen Firma ihre Ausbildung. Und beide können den jeweils anderen nicht ausstehen. Zu fortgeschrittener Stunde und unter dem Einfluss von reichlich Alkohol schlug diese im Alltag mühsam beherrschte Feindseligkeit dann in Gewalt um.

Der Angeklagte berichtete dem Gericht, dass er sich am Kirchweihsamstag gegen halb elf Uhr abends auf den Weg zum Festplatz gemacht habe. Da war er bereits nicht mehr nüchtern, denn er hatte tüchtig "vorgeglüht". Auf dem Weg zur Tanzfläche sah er den Rivalen. Zuerst wurde gestänkert, dann geschubst und gestoßen, und zuletzt flogen die Fäuste.
Der Beschuldigte sieht sich in erster Linie selber als Opfer und will nur zurückgeschlagen haben.

Ganz anders lautet die Version seines verletzten Gegenspielers. Durch zwei gezielte Faustschläge in die rechte Gesichtshälfte hatte der ordentlich Dresche bezogen. Mehrfach musste er deswegen zum Zahnarzt, der seine ganze Kunst aufwenden musste, um den abgebrochenen Backenzahn wieder instand zu setzen.

Zusätzlich, so erläuterte die Staatsanwältin Nora Rein, habe der Angeschuldigte anschließend zwei Mädchen, die sich schlichtend zwischen die Kampfhähne stellten, geohrfeigt.

Die von den Ordnungskräften alarmierte Polizei führte den späteren Angeklagten ab. Mit 1,8 Promille befand sich der nicht an derartige Alkoholmengen gewöhnte Bursche nahezu im Vollrausch, stellte Jugendrichter Martin Kober fest.

Vor Gericht hinterließ der Angeklagte jedenfalls einen vernünftigen und höflichen Eindruck. Der Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich stellte dem jungen Mann ein positives Attest ohne Aggressionspotenzial aus. Der Richter hält ihn ebenfalls für keinen notorischen Schläger. Er geht davon aus, dass der 20-Jährige nie wieder auf der Anklagebank Platz nehmen muss.