Attraktive Betrügerin vor Gericht

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Acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für unrechtmäßigen Hartz-IV-Bezug und Internet-Betrügereien verhängte das Amtsgericht in Haßfurt gegen eine 32-jährige Angeklagte.

Die Frau musste sich in der Verhandlung am Freitag einiges anhören: "Eine ganz faule Ausrede - wenn Sie den Mund aufmachen, lügen Sie", herrschte Richter Roland Wiltschka sie an.

Weil sie dreimal das Job-Center getäuscht und zu Unrecht Sozialleistungen kassiert hat, sowie wegen zweifachen Internetbetrugs lautete das Urteil auf acht Monate Freiheitsstrafe, die drei Jahre lang zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss die Angeklagte als Auflage 1000 Euro an die Lebenshilfe in Haßfurt zahlen.

Nicht geliefert

Das üble Spiel, das die attraktive Frau im Internet getrieben hatte, ist der Albtraum jedes Internet-Käufers. Im Juni 2011 bot die dreifache Mutter ein weißes Netbook zum Verkauf an, ein knappes Jahr später einen gebrauchten Kindersitz. Jedesmal fand die Ware bei der Online-Versteigerung einen Käufer.
Für den Computer zahlte der Meistbietende 193 Euro, für den Kindersitz wurden 74 Euro auf das Konto der ledigen Frau überwiesen.

Die aber dachte gar nicht daran, die Gegenstände zu verschicken. Vom Richter nach dem Grund gefragt, meinte sie lapidar, dass ihr das nötige Geld für den Versand gefehlt habe. Daraufhin platzte dem Juristen der Kragen. In der Ermittlungsakte war dokumentiert, dass sie per E-Mail die Käufer immer wieder vertröstet und ihnen zuletzt sogar vorgaukelt hatte, dass sie die Ware aufgegeben habe.

Anzeige erstattet

Irgendwann hatten die Gutgläubigen die Nase voll, informierten die Zentrale des Internet-Versteigerers und erstatteten Anzeige bei der Polizei. Bei der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass die Frau den verkauften Sitz immer noch besitzt und den PC inzwischen anderweitig an den Mann gebracht hat.

Sozialleistungen unterschlagen

Noch gravierender war ihr Fehlverhalten beim Job-Center. Ab dem Herbst 2011 machte sie bei dem Amt dreimal falsche Angaben, woraufhin sie über 2300 Euro an Sozialleistungen unrechtmäßig erhielt. Einmal schreckte sie nicht einmal davor zurück, mittels einer Urkundenfälschung die Behörde zu täuschen. "Dreist" nannte der Staatsanwalt Alexander Baum diese Gaunerei.

Rechtsanwalt Jens Urban konnte seine Mandantin davon überzeugen, die krummen Dinger zu gestehen. Sonst wäre die Strafe wohl noch höher ausgefallen, zumal die Beschuldigte kein unbeschriebenes Blatt ist. Bereits sechsmal ist sie einschlägig vorbestraft. Bislang ging es jedes Mal mit einer Geldstrafe relativ glimpflich ab.