Angeklagter bekam gerade noch die Kurve

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Das Amtsgericht in Haßfurt
Das Amtsgericht in Haßfurt

Ein junger Mann bestellte sich einen Laptop bei Ebay und brachte sich in die Bredouille: Da das Gerät nicht fehlerfrei funktionierte, monierte er bei Ebay wahrheitswidrig, er habe es gar nicht erst erhalten. Auch der darauf folgende neue Einigungsversuch scheiterte kurios. Nun war das Amtsgericht in Haßfurt gefragt.

Die Erfahrung haben viele Angeklagte vor Gericht schon gemacht: Ein Rückzug zur rechten Zeit - auch wenn er noch so schwer fällt - ist oft besser, als den eingeschlagenen Weg stur weiter zu verfolgen. Nach anfänglichem Zögern rang sich dazu ein 24-jähriger Beschuldigter vor dem Amtsgericht in Haßfurt durch. Nach eindringlicher Belehrung durch Richter Roland Wiltschka und Staatsanwältin Nora Reim nahm er in seinem Prozess den Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Betrugs zurück. Mutmaßlich verhinderte er somit Schlimmeres.


Was war passiert? Der junge Mann aus dem Maintal hatte im Internet-Auktionsforum einen gebrauchten Laptop für 196 Euro ersteigert. Er überwies den Kaufpreis und erhielt die Ware wenig später. So weit, so gut.
Als der Käufer den Computer anschloss, funktionierte das Gerät nicht einwandfrei.
Die Verkäuferin hatte jedoch bei der Internetversteigerung den Mangel angeblich nicht verschwiegen.


Wie auch immer, der Höchstbietende war mit seinem Kauf unzufrieden. Daraufhin gab er bei dem Internet-Auktionshaus erst mal wahrheitswidrig an, den PC überhaupt nicht erhalten zu haben. Anhand der Paketverfolgung wurde diese Unwahrheit aber schnell aufgedeckt. Sodann monierte er, dass das Gerät fehlerhaft sei. Daraufhin einigte man sich mit ihm dahingehend, dass er sein Geld zurück erhielt und den Rechner retour schicken sollte.
Um diese Rücksendung drehte es sich, denn: Das Paket, das bei der nahe Hamburg wohnenden Verkäuferin ankam, enthielt keinen Computer, sondern einen Packen mit Druckerpapier. Die Frau aus dem Norden fühlte sich geprellt und erstattete Anzeige. Der junge Mann aus dem Kreis Haßberge aber blieb bei seiner Version, den PC in den Karton hinein gelegt zu haben.


Aussage stand gegen Aussage, die ermittelnde Polizei aber hatte eine Idee. Sie schaute sich den Papierstapel genauer an - und konnte Fingerabdrücke sicherstellen. Die Spuren wurden zum Landeskriminalamt nach München geschickt. Dort können Spezialisten feststellen, ob die Abdrücke von dem Versender aus den Haßbergen stammen oder nicht.


Hohes Risiko

Zum Zeitpunkt der Verhandlung lag aber das Ergebnis des Landeskriminalamts noch nicht vor. Der Beschuldigte hatte jedoch seine Mutter und seine Freundin zum Prozess mitgebracht. Beide sollten bezeugen, dass der Angeklagte tatsächlich den Rechner ins Paket gepackt hatte. Ein riskantes Manöver, denn: Wenn sich später herausstellen sollte, dass die Fingerabdrücke doch vom Angeschuldigten stammen, hätte er seine Angehörigen zu einer Falschaussage vor Gericht animiert.
Für die hätte das böse Folgen, eine Anklage wegen Falschaussage. Nachdem die Juristen dem jungen Burschen das Risiko eindringlich klargemacht hatten, nahm er seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Der gilt nun. Damit muss er 30 Tagessätze á 20 Euro, also 600 Euro, zahlen, ist aber nicht vorbestraft