32-Jähriger schlägt eigene Mutter

2 Min

Das Amtsgericht in Haßfurt schickte einen Mann wegen einer unglaublichen Attacke hinter Gitter. Der Angeklagte stritt alles ab, jedoch glaubte der Richter dem Opfer und stützte sich auf die Aussage eines unbeteiligten Zeugen.

Wie weit muss es kommen, bis ein 32-Jähriger seine eigene Mutter zweimal mit der Faust ins Gesicht schlägt? Und was geht in der Mutter vor, bis sie sich dazu durchringt, den eigenen Sohn bei der Polizei anzuzeigen? Ein Familiendrama mit gegenseitigen Schuldvorwürfen spielte sich im Haßfurter Gerichtssaal ab. Obwohl der Angeklagte und dessen Lebensgefährtin alles rigoros abstritten, glaubte der Amtsgerichtsdirektor, Richter Wolfgang Titze, der Mutter sowie einem unbeteiligten Zeugen. Er verurteilte den Mann zu einer sechsmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung.

Die unerhörte Tat spielte sich am Sonntag des 14. Juli dieses Jahres abends kurz nach 18 Uhr ab. Tatort war der Parkplatz eines Supermarktes im Landkreis, der an diesem Feiertag natürlich leer stand. Zu dem Stelldichein waren sowohl die Mutter (52) als auch ihr Sohn im jeweils eigenen Auto gekommen. Im Fahrzeug des Angeklagten saß auf dem Beifahrersitz seine 29-jährige Lebensgefährtin, im Fond befanden sich deren gemeinsame Kinder im Vorschulalter.

Bei dem Treffen zwischen den Familienmitgliedern ging es um Geld. Die 52-Jährige hatte einige Wochen zuvor der Familie ihres Sohnes - wieder einmal, sagte sie - finanziell aus der Patsche geholfen. 200 Euro gab sie damals den Jungen, fügte aber gleich hinzu, dass sie die Moneten schnellstmöglich zurück bräuchte, weil sie selber ziemlich klamm sei. In der folgenden Zeit, sagte die Frau, habe sie mehrmals nachgefragt, immer wieder sei sie hingehalten und vertröstet worden.

An dem Sonntagabend Mitte Juli sollte dann endlich die Geldrückgabe erfolgen. Und da kam es zu dem Eklat. Erst mal stieg die junge Frau aus und reichte ihrer Quasi-Schwiegermutter das Geld durch die halbgeöffnete Autoscheibe - in einer Sparbüchse. Die jungen Eltern hatten die Ersparnisse ihrer Kinder geplündert, um das Darlehen zurückgeben zu können. Selber waren sie blank. Angeblich waren sie davon ausgegangen, dass sie das Geld erst einige Wochen später zurückgeben müssten.

Bei diesem Geldtransfer kam es zwischen den Frauen zu einem hässlichen Wortgefecht mit gegenseitigen Beschimpfungen. Das war aber erst der Anfang. Gleich darauf stieg der Sohn aus seinem Wagen und fauchte seine Mutter wütend an, sie solle sich schämen, das Geld ihrer Enkel raffgierig einzusacken.

Und dann verlor er vollends die Beherrschung und schlug ohne Vorwarnung zu. Durch die heruntergelassene Fensterscheibe traf er mit seiner Faust die Frau an der linken Schläfe.

Deren Brille fiel bei der Attacke auf den Beifahrersitz. Die Mutter reagierte auf diesen Angriff verbittert mit den Worten: "Das lass' ich mir dieses Mal nicht gefallen, jetzt zeige ich dich an." Darauf schlug der Angreifer noch einmal zu.

Die Version, die der Sohn und dessen Freundin schilderten, sieht ganz anders aus. Nach ihrer Darstellung sei der Mann überhaupt nicht ausgestiegen, von einer Tätlichkeit könne keine Rede sein. Die Verletzungen der Mutter, mutmaßten sie, könnten von deren Mann herrühren, erklärten sie. Der neige nämlich zu Tätlichkeiten. Man wolle ihnen die Untaten also in die Schuhe schieben.

In der Aussage-gegen-Aussage-Situation gab ein Zeuge den Ausschlag. Zufällig weilte ein 23-Jähriger mit seiner Freundin auf dem fast leeren Parkplatz. Und der hatte zweifelsfrei gesehen, dass der Mann aus seinem Auto ausgestiegen war.

Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, der Verteidiger einen Freispruch, weil es Widersprüche in der Beweisführung gebe.

Richter Titze folgte dem Staatsanwalt und verhängte die Haftstrafe. Der Verurteilte ist strafrechtlich erheblich vorbelastet und stand unter Bewährung. Der Verurteilte hat eine Woche Zeit, gegen den Richterspruch Rechtsmittel einzulegen.