Das Amtsgericht Haßfurt verdonnerte einen jungen Mann mit rechtsextremem Hintergrund wegen seines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer saftigen Geldstrafe.
Schüchtern und verlegen im Gehabe, wortkarg und einsilbig im Ton, präsentierte sich ein 21 Jahre alter Arbeiter auf der Anklagebank des Haßfurter Amtsgerichts. Kaum vorstellbar, aber dieser wie ein "armes Würstchen" (Richter Roland Wiltschka) auftretende Mann hatte sich kräftig daneben benommen.
Auf Randale aus Zusammen mit zwei Gesinnungsgenossen aus dem rechtsextremen Milieu suchte er im volltrunkenen Zustand Stunk und war auf Randale aus. Als Polizisten seine Personalien feststellen wollten, wehrte er sich vehement. Und versuchte, mit seinen Springerstiefeln zuzutreten.
Die Quittung: Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung muss er eine Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro berappen.
Zugetragen hatte sich der unrühmliche Vorfall in der Nacht zum 29.
September vergangenen Jahres im Sportheim einer Marktgemeinde in den Haßbergen. An diesem Freitag veranstaltete der örtliche Sportverein eine Plattenparty. Da wollte das Trio nicht fehlen. Zuhause im Wohnzimmer hatte der Angeklagte Hakenkreuzfahne und Reichskriegsbanner gehisst, und man darf davon ausgehen, dass die rechten Kameraden daheim ordentlich "vorglühten".
Gäste angepöbelt "Hauptsächlich Schnaps", gestand der junge Mann, sei an diesem Abend geflossen. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass die drei Querulanten kurz nach Mitternacht andere Gäste anpöbelten und offensichtlich Stunk suchten. Als ein Stuhl zu Bruch ging, schritten die eingesetzten Security-Wachleute ein. Da die Unruhestifter weiter auf Randale aus waren, alarmierten die Sicherheitsleute die Polizei.
Gerade als die Ordnungshüter eintrafen, wollte sich der Angeklagte aus dem Staub machen.
Die Beamten aber setzten mit ihrem Fahrzeug nach und holten den Flüchtenden ein. Sie wollten seine Personalien feststellen.
Damit war der Bursche gar nicht einverstanden, er lief einfach weiter. Von einem Polizisten festgehalten, drehte und wendete er sich wie ein Aal. Die Staatsdiener nahmen den renitenten Mann fest und bugsierten ihn in den Polizeiwagen, um ihn zur Dienststelle zu bringen. Vom Rücksitz aus versuchte der Uneinsichtige erfolglos, mit seinen Springerstiefeln nach den Polizeibeamten zu treten.
Natürlich half ihm alles nichts. Gegen zwei Uhr nachts landete er in der Ausnüchterungszelle. Jedoch konnte der verständigte Arzt erst rund zweieinhalb Stunden später, also kurz vor fünf Uhr in der Frühe, dazukommen. Die zu diesem Zeitpunkt sichergestellte Blutprobe ergab einen Wert von 2,19 Promille.
Auf den Tatzeitpunkt zurückgerechnet, hatte der Betrunkene über drei Promille intus - ein Wert, der für Nichtalkoholiker lebensbedrohlich sein kann.
Nicht mehr in der Szene Im Gespräch mit dem Gericht erklärte Rechtsanwalt Hubertus Krause als Verteidiger, dass sich sein Mandant zwischenzeitlich aus dem rechtsradikalen Umfeld zurückgezogen habe. Seit Oktober letzten Jahres geht er - offensichtlich unter dem positiven Einfluss seiner Verlobten - einer geregelten Arbeit nach.
Da er drei Vorstrafen hat, unter anderem wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, fiel die bereits rechtskräftige Geldstrafe relativ hoch aus. "Langsam wird es Zeit, dass Sie den Ernst des Lebens erkennen", schrieb ihm der Richter ins Stammbuch.