Weil er ein herrenloses Mobiltelefon beim Sander Weinfest eingesteckt hatte, muss ein 36-Jähriger nun 1500 Euro Geldstrafe wegen Fundunterschlagung zahlen. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht in Haßfurt.
                           
          
           
   
          Für viele Personen ist es - oft trotz eines schlechten Gewissens - eine unwiderstehliche Versuchung: Einen gefundenen Gegenstand einfach an sich zu nehmen. Damit aber macht man sich strafbar, denn die Staatsanwaltschaft verfolgt derartige Taten als Fundunterschlagung. Wegen eines Handys, das er weit nach Mitternacht auf dem Sander Weinfest fand und nicht bei einer amtlichen Stelle abgab, muss ein 36-jähriger Mann aus einem Dorf in den Haßbergen nun eine Geldstrafe von 1500 Euro bezahlen.
Der Angeklagte schilderte, dass er zum Tatzeitpunkt ordentlich einen sitzen hatte. Als er das Handy mutterseelenallein auf einem Biertisch liegen sah, spielte er erstmal nur damit rum. Nachdem sich niemand rührte, steckte er es irgendwann ein. Später wollte er es zuhause ausprobieren, indem er eine andere SIM-Karte mit neuer Telefonnummer einschob. Als das nicht funktionierte, wanderte es in eine dunkle Ecke, wo es wochenlang unbeachtet liegenblieb.
Zwischenzeitlich hatte der Eigentümer das Mobiltelefon bei der Polizei als gestohlen gemeldet. Er kannte auch die IMEI-Nummer des Gerätes. Die Abkürzung bedeutet "International Mobile Station Equipment Identity" - auf gut deutsch: eine 15-stellige Seriennummer, die zur eindeutigen Identifizierung des jeweiligen Telefons dient. Was viele nicht wissen: Unabhängig von der verwendeten SIM-Karte können die Polizeispezialisten anhand dieser IMEI-Nummer den genauen Standort des digitalen Winzlings herausfinden.
  
  Kein Kavaliersdelikt Unterschlagung gilt bei der Justiz nicht als Kavaliersdelikt. Wer etwas findet, was ihm nicht gehört, hat zwei legale Möglichkeiten: Entweder beachtet er den Gegenstand gar nicht und geht weiter - oder er hebt ihn auf und gibt ihn unverzüglich bei einer amtlichen Stelle wie der Polizei, der Gemeinde oder dem Fundamt ab. Wer die Fundsache aber behält, macht sich schuldig.
Die einzigen Ausnahmen: Wirklich herrenlose Sachen, wie etwa weggeworfene Gegenstände, sowie Klein- und Bagatellfunde, die weniger als 10 Euro wert sind, sind nicht anzeigepflichtig. Eine nachgewiesene Unterschlagung wird nicht ganz so hart bestraft wie ein Diebstahl. Es drohen Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Im vorliegenden Fall erhielt der bislang unbescholtene Angeklagte einen Strafbefehl wegen Diebstahls über 60 Tagessätze á 50 Euro, ergibt 3000 Euro. Dagegen legte der geständige Mann form- und fristgerecht Einspruch ein. Da es sich bei dem Handy nicht um das neueste Modell gehandelt hatte, wurde der Zeitwert auf 200 bis 300 Euro veranschlagt. Richter Roland Wiltschka halbierte mit seinem Urteil wegen Unterschlagung den vorausgegangenen Strafbefehl. Viel billiger wird es für den Verurteilten trotzdem nicht, muss er doch die Kosten des Verfahrens tragen. Da beide Seiten darauf verzichteten, Rechtsmittel einzulegen, ist das Urteil rechtskräftig.    
 
Hier zeigt sich mal wieder die Einschüchterung und Härte mit der die Justiz hier vorgehen will.
Anhand einer IMEI-Nummer ist es nicht möglich "den genauen Standort" zu bestimmen. Man kann die Funkzelle lokalisieren bzw. über mehrere triangulieren, aber die Abweichung beträgt weiterhin mehrere 100 Meter. Mich würde mal interessieren ob hier Wohnungen von Unschuldigen durchsucht wurden um das Handy zu lokalisieren.
Alternative: Der Besitzer hatte das Handy bei einem Ortungsdienst angemeldet mit eingener oder eingebauter App (z.B. Samsung uTrack) und das Handy hatte GPS-Empfang. Dann wäre eine Ortung auf mehrere Meter genau möglich.
Ich glaube jedoch ehr, dass man den Finder durch die andere eingelegte Sim-Karte mit der es nicht funktionierte, ermittelt hat. Die Provider speichern nämlich rechtswidrig auch die IMEI-Nummer des verwendeten Gerätes. Die SIM-Karte war vermutlich auch auf den Finder registriert und so haben sie ihn gefunden. Schade, dass hier nicht korrekt Bericht erstattet wurde.
Für diese Tat wären 50 Euro ans "Rote Kreuz" angemessen und hätten dem Beschuldigten sicher so weh getan, dass er nie wieder einen Fundgegenstand angefasst hätte. Der Sinn einer Strafe wäre damit erfüllt. Bei einer Strafe von 1500.- € versucht vielleicht ein Richter wegen totalem Realitätsverlust seinen vorzeitigen Ruhestand zu erwirken. Platzverweis! Rote Karte! Die Justiz macht sich mit solchen Urteilen lächerlich. Das darf nicht sein!
Das gibt´s doch net....der "Täter" hat doch niemanden etwas zuleibe getan, war offenbar nnicht vorbestraft und absolut unbescholten! Ihn mit einer derartigenen Strafe zu belegen ist deutlich über´s Ziel hinausgeschossen.
Wäre er Migrant, hätte man ihm im Gegensatz zu diesem Urteila, auch noch gleich ein Taschengeld gegeben, damit er sich gleich das iPhone 5 kaufen kann...armes Deutschland
Hier zeigt sich unsere Justiz wieder mit all ihrer Macht. Das Sprichwort die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Für Bürger welche zusammengeschlagen werden und für ihr Leben gekennzeichnet bleiben bekommt man auch keine größere Strafen, vielleicht so gar weniger.
Serienkleinkriminäle kommen hier viel besser weg.
Dass es nicht richtig ist, das Handy einfach zubehalten ist klar, aber 1500 € Strafe ist viel zu hoch.
Ridschie