Stephan Herbert Fuchs Wegen verschiedener Drogendelikte im Zusammenhang mit Crystal hat das Landgericht in Bayreuth einen 30 Jahre alten Arbeiter aus dem we...
Stephan Herbert Fuchs
Wegen verschiedener Drogendelikte im Zusammenhang mit Crystal hat das Landgericht in Bayreuth einen 30 Jahre alten Arbeiter aus dem westlichen Landkreis zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein mitangeklagter 35-jähriger Handwerker, ebenfalls aus dem westlichen Landkreis, kam mit zweieinhalb Jahren davon.
Jede Menge Geschäfte
Für dessen Freundin, die lediglich Fahrdienste mit ihrem Pkw geleistet hatte, gab es eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte zuvor deutlich höhere Haftstrafen gegen das Trio von zwei Jahren und neun Monaten, drei Jahren und zehn Monaten sowie sieben Jahren gegen den Hauptangeklagten gefordert.
Die beiden männlichen Angeklagten hatten von Mitte 2015 bis Ende 2016 im Raum Kulmbach jede Menge Geschäfte mit Crystal getätigt. Da ging es um Einzelsummen von einem halben Gramm bis zu 15 Gramm Crystal zu einem Grammpreis je nach Wirkstoffgehalt von 90 bis 130 Euro. Am 5. Dezember 2016 fuhren der 35-Jährige und seine um ein Jahr ältere Freundin nach Cheb, um Nachschub an Crystal zu besorgen.
Wieviel die beiden genau erwarben, konnte nicht mehr festgestellt werden, also mussten die Fahnder von nur einem einzigen Gramm ausgehen. Grund dafür war eine Polizeikontrolle. Um ihr zu entgehen, hatte der 35-Jährige ein Tütchen mit einem Gramm Crystal kurzerhand hinuntergeschluckt und sich dabei ordentlich den Hals verätzt. Freilich gingen alle Beteiligten davon aus, dass die beiden mehr gekauft hatten, doch, so erläuterte der vorsitzende Richter Michael Eckstein, hier gelte die Eisbergtheorie. "Wir haben immer nur die Spitze des Eisbergs zu verhandeln, das ist eben bei Drogendelikten so", sagte der Richter.
"Das glauben wir nicht"
Dann setzten die Angeklagten dem ganzen allerdings die Krone auf. Drei Tage später fuhren sie mit dem gleichen Auto erneut nach Cheb, um diesmal satte 20 Gramm Crystal auf einen Schlag zu erwerben und anschließend nach Deutschland einzuführen. Angeblich zum Eigenverbrauch, beteuerten die Angeklagten während der Verhandlung. "Doch das glauben wir nicht", so Richter Eckstein in der Urteilsbegründung. Bei den beiden männlichen Angeklagten ging das Gericht von gewerbsmäßigem Handeln aus, schließlich hatten sich die Männer eine nicht unerhebliche Einnahmequelle über einen nicht unerheblichen Zeitraum gesichert. Gegen den abhängigen Hauptangeklagten ordnete das Gericht außerdem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Eine solche Therapie werde mindestens zwei Jahre dauern, sagte Eckstein. Die Frau, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, muss außerdem 500 Euro an den Bewährungshilfeverein "Fähre" überweisen oder alternativ dazu gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.
Bei den Verteidigern sorgten die ungewöhnlich hohen Forderungen der Staatsanwaltschaft für gehörigen Unmut. "Diesmal sind wir verdammt weit auseinander", sagte Ralph Pittroff, der die Frau verteidigte und der wegen deren Fahrdiensten nur eine Geldstrafe gefordert hatte. Auch Verteidiger Alexander Schmidtgall wunderte sich über die "immensen Strafforderungen der Staatsanwaltschaft". Sein Mandant sei suchtkrank, habe seinen Job verloren und sei rückfällig geworden, sagte der Anwalt, der eine Strafe von vier Jahren beantragt hatte. Die Forderung der Staatsanwaltschaft sprenge den Rahmen, so der dritte Verteidiger Johannes Driendl.