Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde standen im Mittelpunkt einer Sitzung des Gemeinderates. Dazu gab es zahlreiche Nachfragen und Erläuterungen. Genehmigt wurde die Jahresrechnung. In einem Fall muss...
Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde standen im Mittelpunkt einer Sitzung des Gemeinderates. Dazu gab es zahlreiche Nachfragen und Erläuterungen. Genehmigt wurde die Jahresrechnung. In einem Fall musste auch zur Jahresrechnung 2007/2008 ein Punkt behandelt werden.
In drei Sitzungen hatte der Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 geprüft und zahlreiche Fragen gestellt.
Gemeindearbeiter haben, so heißt es im Bericht weiter, auf zwei privaten Anwesen Winterdienst durchgeführt, ohne dass die Kosten verrechnet worden seien. Grund sei gewesen, dass der Verwaltung die angefallenen Arbeitszeiten nicht bekannt waren. Aktuell finde kein Winterdienst auf diesen Anwesen statt, in Zukunft werde von der Verwaltung auf eine Verrechnung der Kosten geachtet.
Informationen gab es zur Frage, was passiert, wenn Hausbesitzer die Wasserzähler-Stände nicht wie vorgeschrieben der Gemeinde melden. Der Zeitaufwand zum Ablesen durch den Wasserwart wäre zu hoch, hieß es, zumal die Kosten dafür nicht berechnet werden dürften. Deshalb werde der Verbrauch anhand des Vorjahreswertes geschätzt.
Eine Urheberrechtsverletzung kostete die Gemeinde 120 Euro. Der Rechnungsprüfungsausschuss wollte wissen, wofür dieser Betrag bezahlt wurde. Die Antwort: Auf der Internetseite der Gemeinde wurde eine Fotografie ohne Nennung des Fotografen-Namens verwendet.
Im Jahr 2011 hatte der damalige Gemeinderat die Entlastung der Verwaltung für 2007 und 2008 verweigert, weil die außerschulische Nutzung der Schulturnhallen in Maßbach und Poppenlauer durch Vereine nicht geregelt war. Inzwischen habe die Marktgemeinde Maßbach eine ordentliche Summe an Rannungen zurückbezahlt, so Bürgermeister Zehner.
Satzung geändert
Kopfschütteln gab es beim Tagesordnungspunkt "Bauantrag zur Errichtung eines behindertengerechten Aufgangs zum Schul- und Kirchhof". Die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt hatte festgestellt, dass der behindertengerechte Aufgang eine eigene genehmigungspflichtige Baumaßnahme darstellt. "Der Aufgang ist im Gesamtplan enthalten, wir haben uns schon sehr gewundert", so Bürgermeister Zehner. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen.