Mühlhausen — Den Räten lag in der Sitzung auch der Antrag auf einen Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Mühlhausen, Kreppel 9, vor. Diese ...
Mühlhausen — Den Räten lag in der Sitzung auch der Antrag auf einen Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Mühlhausen, Kreppel 9, vor. Diese Fläche sei zwar im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen, einen Bebauungsplan gebe es dafür jedoch nicht, erläuterte Bürgermeister Klaus Faatz.
Weil das Bauvorhaben im "unbeplanten Innenbereich" liegt, wurde Ingenieur Georg Schreiber damit beauftragt, eine Ergänzungssatzung auszuarbeiten. Denn auch die Erschließungsstraße muss bis zur Grenze des Mischgebiets "baulich verlängert" werden. Mit dem Landratsamt wurden wegen des Bauleitverfahrens bereits Gespräche geführt.
Innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils sei das Bauvorhaben zulässig, falls es sich nach der Art der baulichen Nutzung in die umgebende Bebauung einfüge, teilte Bürgermeister Klaus Faatz mit. Der Antrag auf den Vorbescheid wurde in Absprache mit dem Bauwerber zurückgestellt.
"Wir müssen erst den Verfahrensverlauf abwarten", erklärte Faatz. Die Verwaltung werde umgehend die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchführen.