Trotz Vorstrafen: Dieb kommt mit Arbeitsstunden davon

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von unserem Mitarbeiter  Stephan Herbert Fuchs Kulmbach — Obwohl ihn ein Bekannter zu sich aufgenommen und ihm seinen Wohnungsschlüssel vertrauensvoll ausgehändigt hatte, nutzte ei...

von unserem Mitarbeiter 
Stephan Herbert Fuchs

Kulmbach — Obwohl ihn ein Bekannter zu sich aufgenommen und ihm seinen Wohnungsschlüssel vertrauensvoll ausgehändigt hatte, nutzte ein zur Tatzeit 20 Jahre alter Arbeiter aus dem westlichen Landkreis Kulmbach die Situation gnadenlos aus: Er beklaute den Bekannten in dessen Abwesenheit und nahm sich einfach den PC, das Notebook, ein Mobiltelefon und einen DVD-Player.
Der Bekannte erstattete Anzeige, die Sache kam vor den Jugendrichter, und der verurteilte den 20-Jährigen jetzt wegen Diebstahls und Hausfriedensbruch zu 90 Stunden unentgeltlicher Arbeit. Dabei hatte der Angeklagte gleich doppelt Glück. Zum einen hatte er im Strafregister bereits vier Vorstrafen, davon zwei einschlägige wegen Diebstahls. Trotzdem kam er mit Arbeitsstunden davon. Zum anderen geschah die Tat zwei Wochen vor seinem 21. Geburtstag. Nach Erwachsenenstrafrecht wäre er wesentlich härter bestraft worden.

Abenteuerliche Geschichten

Noch dazu tischte der Angeklagte dem Richter während der Hauptverhandlung einige abenteuerliche Geschichten auf. Er habe die Geräte nur deshalb mitgenommen, um seinem Bekannten einen Streich zu spielen, sagte er allen Ernstes. Wenig später hieß es dann, er habe seinem Bekannten nur mal vorführen wollten, "wie schnell das Zeug weg sein kann". Schließlich soll es sein Plan gewesen sein, "das Zeug mitzunehmen und später wieder zurückzubringen".
"Wie finden Sie das denn heute?", wollte Jugendrichter Christoph Berner wissen. Hier antwortete der Angeklagte entwaffnend ehrlich: "Bescheuert".
Er sei damals daheim rausgeworfen worden, deshalb habe er sechs Wochen kostenlos bei dem Bekannten aus seiner alten Clique wohnen können. Aus dieser Zeit stamme auch noch der Schlüssel.
Mehrfach will der Bekannte den Angeklagten aufgefordert haben, den Schlüssel endlich zurückzugeben, doch vergebens. Erst als die Polizei bereits ermittelte, landete der Wohnungsschlüssel im Briefkasten.

Gefeiert und getrunken

Später habe er den Bekannten immer wieder besucht, so auch am Abend vor der Tat, an dem man in größerem Kreis ziemlich gefeiert und auch getrunken habe. Angeblich soll sich der Angeklagte dabei sogar erkundigt haben, ob der PC und das Notebook noch funktionieren.
Verifizieren konnte das Gericht diese Aussage nicht, denn das Opfer hatte sich am Verhandlungstages krank gemeldet.
Neben zwei Diebstählen ist der Angeklagte auch bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft worden. Zuletzt wurde ein Verfahren wegen einer Sachbeschädigung eingestellt.
Nachdem der Vertreter der Jugendgerichtshilfe dafür plädiert hatte, den Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, setzte Richter Christoph Berner die 90 unentgeltlichen Arbeitsstunden fest. Sollte der junge Mann noch einmal straffällig werden, wird er nicht mehr so leicht davonkommen, denn mittlerweile ist er 21 Jahre alt und unterliegt somit dem Erwachsenenstrafrecht.