Seßlach — Arbeitnehmer, die in Seßlach - und in etlichen anderen Orten unseres Verbreitungsgebietes - beschäftigt sind, haben auch weiterhin am heutigen 15. August, Mariä Himmelfah...
Seßlach — Arbeitnehmer, die in Seßlach - und in etlichen anderen Orten unseres Verbreitungsgebietes - beschäftigt sind, haben auch weiterhin am heutigen 15. August, Mariä Himmelfahrt, frei. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer zu Coburg (IHK) hin.
Dieser Feiertag gilt ausschließlich in Städten und Gemeinden mit katholischer Bevölkerungsmehrheit.
Im Landkreis Coburg ist das allein in Seßlach der Fall, wo laut Volkszählung von 2011 das Verhältnis von katholischer zu evangelischer Bevölkerung 1871 zu 1812 beträgt.
Wie sieht es im Freistaat aus? Aktuell gilt in 1704 von insgesamt 2056 Gemeinden des Freistaates Bayern Mariä Himmelfahrt als gesetzlicher Feiertag. Das betrifft alle Kommunen in Oberbayern und Niederbayern, während in den Regierungsbezirken Oberfranken und Mittelfranken in den meisten Gemeinden an diesem Tag gearbeitet wird.
Ausschlaggebend ist Arbeitsstelle "Ob ein Arbeitnehmer an Mariä Himmelfahrt frei hat, hängt allein davon ab, wo seine Arbeitsstelle ist", erläutert Frank Jakobs, Leiter des Bereichs Recht der IHK zu Coburg.
Als Arbeitsort gelten sowohl der Sitz einer Firma als auch Niederlassungen und gebietsfremde Baustellen, an denen die Arbeitsleistung erbracht wird.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind zu bekommen bei Frank Jakobs, Telefon 09561/7426-17, E-Mail: jakobs@coburg.ihk.de.
red