Angebote für die Erwachsenenbildung bleiben aber verboten.
Weil der Inzidenzwert für den Landkreis Coburg laut dem Robert-Koch-Institut mit 71,5 (Stand 19. Februar) unter 100 fällt, findet laut dem Landratsamt Coburg ab kommendem Montag, 22. Februar, wieder Präsenzunterricht für folgende Schulen und Jahrgangsstufen oder Schulklassen im Landkreis statt. An Musikschulen darf weiterhin kein Präsenzunterricht stattfinden. Die Einrichtungen im Einzelnen:
Schulen
• an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen;
• an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf;
• an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken;
• an Mittelschulen und Förderzentren die Jahrgangsstufen 9 und 10 sowie die Vorbereitungsklassen 2;
• an Mittelschulen die Deutschklassen der Jahrgangsstufe 9, einschließlich der jahrgangskombinierten Klassen mit Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 9;
• an den Realschulen die Jahrgangsstufe 10;
• an den dreistufigen und vierstufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 10 sowie an den zweistufigen Wirtschaftsschulen die Jahrgangsstufe 11;
• an Gymnasien die Jahrgangsstufe 12;
• an den Beruflichen Oberschulen die Jahrgangsstufen 12 und 13;
• Jahrgangsstufen an allen sonstigen beruflichen Schulen, in welchen Schülerinnen und Schüler bis zum 31. Juli 2021 Abschlüsse (einschließlich Kammerprüfungen) erwerben.
Mindestabstand
Voraussetzung für den Präsenzunterricht ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern auch in den Unterrichtsräumen. Kann die Einhaltung des Mindestabstands nicht durchgehend und zuverlässig gewährleistet werden, ist laut Landratsamt Coburg in den Wechselunterricht überzugehen.
Auch Mittagsbetreuungen und offene Ganztagsangebote können wieder genutzt werden.
Darüber hinaus bleiben die Notbetreuungen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 weiterhin bestehen. Über die Aufnahme entscheiden die Schulleitungen.
Die konkreten Informationen zum Unterrichtsstart erhalten Eltern direkt über die jeweilige Schule.
Kitas
Darüber hinaus öffnen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wieder und befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb. Dies bedeutet, dass die Einhaltung des Rahmenhygieneplans und der Schutzkonzepte gewährleistet sein muss. Beispielsweise muss die Betreuung der Kinder in festen Gruppen gewährleistet sein.
Die konkreten Informationen zur Kinderbetreuung erhalten Eltern direkt über die jeweilige Einrichtung.
Berufliche Aus- und Fortbildung
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung können nun auch in Präsenzform wieder stattfinden, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet wird. Darüber hinaus gilt Maskenpflicht.
Außerschulische Bildungsangebote
Angebote der Erwachsenenbildung sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote sind ebenso wie der Unterricht an Musikschulen weiterhin in Präsenzform untersagt.
Fahrschulen
Für theoretischen Fahrschulunterricht, Nachschulungen, Eignungsseminare sowie theoretische Fahrprüfungen gilt für das Lehrpersonal eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Für die Schülerinnen und Schüler gilt FFP2-Maskenpflicht. Für den praktischen Fahrschulunterricht und für praktische Prüfungen gilt FFP2-Maskenpflicht für das Lehrpersonal sowie für die übrigen Fahrzeuginsassen. red