Was hierzulande jedes Kind weiß, ist in anderen Kultur- und Rechtskreisen offensichtlich keine Selbstverständlichkeit: Dass Männer und Frauen nach dem Geset...
Was hierzulande jedes Kind weiß, ist in anderen Kultur- und Rechtskreisen offensichtlich keine Selbstverständlichkeit: Dass Männer und Frauen nach dem Gesetz absolut gleichberechtigt sind und niemand wegen seiner Geschlechtszugehörigkeit bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Bei einem Prozess wegen häuslicher Gewalt saß ein syrischer Ehemann (47) auf der Anklagebank im Amtsgericht in Haßfurt. Da seine - ebenfalls syrische - Ehefrau von ihrem Aussageverweigerungsrecht im Zeugenstand Gebrauch machte, konnten ihm die vorgeworfenen Faustschläge nicht nachgewiesen werden. Die logische Folge: Freispruch mangels Beweisen.
"Ich glaube Ihnen kein Wort" donnerte der Staatsanwalt Arno Ponnath bei seinem Plädoyer entrüstet in die Richtung des angeklagten Mannes. "Sie haben es nur dem deutschen Verfahrensrecht zu verdanken, dass Sie hier ungestraft davonkommen", schimpfte er weiter.
Aus Mangel an Beweisen ...
Bei einem erneuten Vorfall, kündigte er an, werde man sehr gründlich ermitteln. Mit dem abschließenden Kommentar: "Diesmal haben Sie nochmals Glück gehabt", beantragte der Staatsanwalt einen Freispruch aus Mangel an Beweisen.
Was den Ankläger so auf die Palme gebracht hatte, waren die Vorgänge in einer Unterkunft für Asylbewerber im Landkreis Haßberge. Dort soll am 27. Dezember vergangenen Jahres der Flüchtling bei einem häuslichen Streit spätabends kurz vor 11 Uhr seinem Opfer viermal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Wer dann die Polizei gerufen hatte, blieb in der Verhandlung ungeklärt.
Jedenfalls schritten die Ordnungshüter ein und veranlassten, dass die Frau in das Krankenhaus nach Haßfurt gebracht wurde, wo sie zur Kontrolle die Nacht über blieb und am nächsten Morgen entlassen wurde.
Der dem Angeklagten beigeordnete Dolmetscher übersetzte dessen Aussage zum Tatvorwurf. "Ich bin seit 22 Jahren mit meiner Frau verheiratet - zwischen uns gibt es keine Probleme", behauptete der strafrechtlich unbescholtene Mann.
Es war nur ein Kissen
An dem besagten Abend will er lediglich mit einem Kissen nach seiner Angetrauten geworfen haben. Die Rötungen im Gesicht, gab er an, seien Ausschläge und stammten von einer Allergie.
Durch das in den Akten befindliche ärztliche Attest ließ sich die Version des Beschuldigten nicht widerlegen.
Anschließend machten sowohl die damals Verletzte als auch die gemeinsame elfjährige Tochter von ihrem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch. Der ebenfalls in den Zeugenstand gerufene Schwiegersohn sagte zwar aus - aber nur, dass er damals überhaupt nichts gesehen habe.
Deutliche Warnung
Da nach deutschem Recht der Angeklagte nicht seine Unschuld beweisen, sondern vielmehr der Staat ihm seine Schuld nachweisen muss, blieb nichts anderes als ein Freispruch übrig. Die Strafrichterin Ilona Conver schärfte dem Angeklagten zum Abschluss des Prozesses nochmals ein, dass es in Deutschland streng verboten ist, seine Frau oder seine Kinder zu schlagen.