Rosenkrieg: 49-Jähriger rastet aus und verprügelt Ehefrau und Tochter

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Stephan Herbert Fuchs Der Rosenkrieg schwelte schon seit langem. Der 49 Jahre alte Ehemann schlief nicht mehr zu Hause, sondern im Wohnwagen oder im Pferdes...

Stephan Herbert Fuchs

Der Rosenkrieg schwelte schon seit langem. Der 49 Jahre alte Ehemann schlief nicht mehr zu Hause, sondern im Wohnwagen oder im Pferdestall, seine 46 Jahre alte Ehefrau hatte die Kartons zum Auszug aus dem gemeinsamen Haus im Landkreis schon gepackt.
Vor dem Familiengericht sind mehrere Verfahren wegen Unterhaltsansprüche für die 17-jährige Tochter und wegen der Aufteilung des Hausstands anhängig. Zur Tochter besteht ein Kontaktverbot. Da lag es auf der Hand, dass die Situation irgendwann einmal eskalieren würde.


Streit um einen Fernseher

Im Februar dieses Jahres war es soweit: Im Streit um einen Fernseher explodierte der Angeklagte und verprügelte sowohl seine Frau als auch seine Tochter. Die Quittung dafür gab es jetzt vor dem Amtsgericht: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen wurde der Handwerker zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (40 Tagessätze zu jeweils 30 Euro) verurteilt. Wie immer, wenn es vor dem Amtsgericht um Familiensachen geht, wird jede Menge schmutzige Wäsche gewaschen. Dazu kommt, dass die Tochter gar nicht in der Lage war auszusagen. Unter Tränen wurde ihre Zeugenvernehmung abgebrochen. "Es ist für alle Beteiligten eine große psychische Belastung", sagte Richterin Sieglinde Tettmann.
Knackpunkt der Verhandlung war, dass der Angeklagte jegliche Tätlichkeiten bestritt. Vielleicht hätten sich Frau und Tochter im Zuge der Auseinandersetzung gestoßen, sagte er. Damit kam er allerdings nicht durch. "Er hat mehrfach mit Fäusten auf uns eingeschlagen, ich musste mich schützend vor meine Tochter stellen", berichtete die Frau.


Tochter flüchtet über die Terrasse

In ihrem ärztlichen Attest waren Druckschmerzen, Abschürfungen und blaue Flecken am Ohr, an der Stirn und am Oberkörper dokumentiert. Die Polizei hatte sogar Fotos davon gemacht. Zwei Wochen verspürte sie die Schmerzen. Und auch die Tochter hat es erwischt. Bei der Flucht über die Terrasse zum Nachbarn stürzte sie über eine Mauer und schlug sich das Knie auf.
"Wahrscheinlich sind sie in Panik geraten, weil ich ziemlich impulsiv bin und laut geschrien habe", sagte der Angeklagte. Aber auch, als ihm Richterin Tettmann eine goldene Brücke bauen und das Verfahren gegen eine Geldauflage einstellen wollte, blieb er bei seiner Version: Streit habe es gegeben, aber keine Handgreiflichkeiten.


Eine schikanöse Vorgehensweise

Eine noch höhere Geldstrafe von 1500 Euro (50 Tagessätze zu jeweils 30 Euro) forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Den angeklagten Sachverhalt sah er in vollem Umfang bestätigt. Ebenso Rechtsanwalt Werner Brandl aus Kulmbach, der Vertreter der Ehefrau, die in der Verhandlung als Nebenklägerin aufgetreten war. Er warf dem Angeklagten eine schikanöse Vorgehensweise vor. Der Angeklagte unternehme alles, um Frau und Tochter zu schädigen. Es habe natürlich Gewalttätigkeiten gegeben, sagte Brandl und forderte eine deutlich höhere Geldstrafe von 4500 Euro.
Richterin Sieglinde Tettmann kam ebenfalls zu dem Schluss, dass der Angeklagte zugeschlagen hat. Sie hielt schon allein die Aussage der Ehefrau für glaubhaft, außerdem seien die Verletzungen hinreichend dokumentiert. Der Angeklagte habe sich in der heißen Trennungsphase zu Tätlichkeiten hinreißen lassen, er habe sich einfach nicht mehr im Griff gehabt.
Für Tettmann gab es allerdings auch besondere Umstände, die den Angeklagten vor einer höheren Strafe schützen sollten. Zum einen seien Täter und Opfer in einer hochemotionalen Ausnahmesituation gewesen, zum andere war der Angeklagte bislang nicht vorbestraft.