Der Zapfendorfer Marktgemeinderat beschäftigte sich mit der Grabgestaltung auf den Friedhöfen. Eine Entscheidung, ob Blecheinfassungen und Kunstrasen zulässig sein sollen, wurde aber zunächst noch nicht getroffen.
Welche Gestaltung der Gräber ist auf Friedhöfen im Gemeindegebiet erlaubt und welche nicht? Wie kann es gelingen, möglichst viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 15. März zu aktivieren? Mit diesen Fragen beschäftigte sich der Zapfendorfer Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
"Bisher gibt es eine Satzung für alle Friedhöfe, eine neu zu erarbeitende sollte Unterabschnitte für die verschiedenen Friedhöfe in den Gemeindeteilen haben", erklärte Markus Müller-Hoehne, Geschäftsleiter vom Markt Zapfendorf. Denn bisher gilt eine Satzung für alle Friedhöfe; auf den Friedhöfen der einzelnen Dörfer sind die Voraussetzungen aber jeweils andere.
Vorausgegangen war ein Antrag von Gemeinderat Stefan Kabitz (FW) aufgrund von nicht satzungskonformen Grabgestaltungen im Friedhof Zapfendorf. Konkret ging es Kabitz um Blecheinfassungen sowie das Verlegen von Kunstrasen.
Gemeinde informiete Grabpächter
Bürgermeister Volker Dittrich erklärte, dass sich der Gemeinderat schon häufiger mit solchen Themen befasst habe, es habe auch schriftliche Informationen an die betroffenen Grabpächter gegeben, was aber einige ignoriert hätten. "Seitens der Verwaltung haben wir die Umsetzung nicht mit Nachdruck verfolgt", so Dittrich. Vielmehr müssten Bescheide versendet werden, die konkrete Strafen androhen.
Mehrere Gemeinderäte waren der Meinung, dass mit dem Thema Grabgestaltung sensibel umgegangen werden sollte, denn die Geschmäcker seien nun einmal verschieden.
Einstimmig beschlossen die Räte, das Thema erst einmal zu vertagen und zunächst die ohnehin notwendige neue Satzung zu verabschieden.
Um die Entschädigungen für Wahlhelfer ging es in einem weiteren Tagesordnungspunkt. Der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter sollen künftig 80 Euro für ihren Einsatz erhalten; der Schriftführer und sein Stellvertreter erhalten 60 und Beisitzer 50 Euro. Für Stichwahlen schlug die Verwaltung eine Staffelung von 35, 25 und 20 Euro vor. Damit entstünden der Gemeinde Kosten von etwa 6300 Euro für die Kommunalwahl am 15. März, und bei einer möglichen Stichwahl kämen noch einmal 2800 Euro hinzu.