Vor drei Jahren erregte der Fall bundesweites Aufsehen: Ein damals 19-jähriger Syrer aus der Fränkischen Schweiz entpuppte sich nach Ansicht des Landgerichtes Bayreuth als islamistischer Gefährder. De...
Vor drei Jahren erregte der Fall bundesweites Aufsehen: Ein damals 19-jähriger Syrer aus der Fränkischen Schweiz entpuppte sich nach Ansicht des Landgerichtes Bayreuth als islamistischer Gefährder. Der junge Mann, der ein Doppelleben führte und nach außen hin harmlos wirkte, soll einen Terroranschlag geplant und sich dazu entsprechende Baupläne für eine Rohrbombe aus dem Internet beschafft haben. Eine Art Bekennervideo, in dem er mit einem Dolch den "Agenten der Kreuzzügler" drohte, war auch aufgetaucht. Radikalisiert hatte er sich offenbar über gewaltverherrlichende Propaganda-Videos der Terror-Miliz "Islamischer Staat". Darin waren sadistische Praktiken bis hin zur Enthauptung sogenannter "Ungläubiger" zu sehen. Zudem hatte er kinderpornografische Schriften besessen und weiterverbreitet und war ohne Führerschein herumgefahren. Eineinhalb Jahre Jugendstrafe waren die Folge, die er teilweise in der JVA Ebrach verbüßte.
Zugleich mit der Verurteilung wies die Regierung von Mittelfranken, genauer gesagt deren Zentralstelle Ausländerextremismus Nordbayern in Ansbach, den jungen Mann im Februar 2018 aus der Bundesrepublik Deutschland aus. Seinen Flüchtlingsstatus hatte er da schon eingebüßt.
Abschiebung nicht möglich
Da eine Abschiebung ins nahöstliche Kriegsgebiet derzeit aber nicht möglich ist, ordnete man verschiedene engmaschige Maßnahmen zur Aufenthalts- und Kommunikationsüberwachung an, die Richterin Maria Kögel, stv. Pressesprecherin des Verwaltungsgerichtes Bayreuth erläutert: Der Gefährder muss sich zweimal täglich bei der zuständigen Polizeistation melden. Er darf sich nur in einem genau gekennzeichneten Gebiet aufhalten. Es ist ihm verboten, EDV-gestützte Kommunikationsmittel, Mobiltelefone aller Art, öffentliche und private Fernsprecher und Faxgeräte aller Art zu nutzen, ausgenommen ein nicht internetfähiges Mobiltelefon. Zudem hat er den Kontakt zu bestimmten Personen zu unterlassen.
Damit sollten nach der Haftentlassung künftige schwere Straftaten verhindert werden.
Gegen diesen Bescheid wandte sich der Syrer nun. Allerdings waren weder er noch sein Rechtsbeistand Holger Ringler aus München zum Prozesstermin erschienen, so dass die Klage von der für Ausländerrecht zuständigen 6. Kammer unter der Vorsitzenden Richterin Gabriele Wiesend jetzt abgewiesen wurde. Bereits im vorangegangenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hatte der junge Mann vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth keinen Erfolg. Es bleibt abzuwarten, ob die Sache in der nächsten Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof landet.
Freilich spielen all diese Beschränkungen derzeit nur eine untergeordnete Rolle. Der Syrer sitzt zur Zeit nämlich eine zweijährige Gefängnisstrafe in der JVA Hof ab. Dazu kam es, weil ihn das Amtsgericht Hof im Juli 2020 unter Einbeziehung der Bayreuther Entscheidung verurteilt hat. Dabei ging es um zehn vorsätzliche Verstöße gegen die von der Regierung von Mittelfranken verhängten Auflagen. Außerdem hatte sich der Syrer falsche amtliche Ausweise, unerlaubte Betäubungsmittel und kinderpornografische Schriften besorgt. Dies teilte unserer Zeitung der zuständige Pressesprecher Richter Hubert Pürner mit.