Der Röttenbacher Gemeinderat legte in seiner jüngsten Sitzung die Grenzen des Wohnbaugebiets "Röttenbach-West" fest. Es zieht sich an der westlichen Bebauungsgrenze von Norden nach Süden und reicht bi...
Der Röttenbacher Gemeinderat legte in seiner jüngsten Sitzung die Grenzen des Wohnbaugebiets "Röttenbach-West" fest. Es zieht sich an der westlichen Bebauungsgrenze von Norden nach Süden und reicht bis zu den ersten Weihern südwestlich der Klebheimer Straße. Seine Fläche beträgt 8,5 Hektar. Davon sind 1,4 Hektar Verkehrsflächen, 1,3 Hektar öffentliche Grünflächen und 6500 Quadratmeter Wasser.
Es umfasst 111 Bauplätze, davon sind 20 für Doppelhaushälften. Die Grundstücke sind durchschnittlich knapp 500 Quadratmeter groß. Die Grundstücke werden nach dem Einheimischenmodell vergeben. Die Gemeinde möchte möglichst wenig Auflagen zu den Bauformen machen. Nur Tonnendächer sind ausgeschlossen. Festgelegt sind die Zaun- und Einfriedungshöhen: zur Straße einen Meter und zwischen den Grundstücken 1, 5 Meter.
Planer Frank Schönfelder von der Planungsgruppe Strunz stellte dem Rat zwei Varianten vor, wie an der Verlängerung des Kaibachwegs zwei Doppelhäuser oder vier Kettenhäuser anzuordnen wären. Nur Lothar Saulich (SPD) tendierte wegen "einer gewissen Einheitlichkeit" zu den Kettenhäusern.
Hallensanierung verzögert sich
Die Sanierung der Schulturnhalle verzögert sich nochmals, nachdem bereits die Baugenehmigung auf sich warten ließ. Die Ursache sind zwei Gewerke, die nochmals ausgeschrieben werden müssen. Bei den Schlosserarbeiten bot kein Handwerker; bei der Prallwand gab eine Fachfirma ein Angebot ab, das aber um 100 Prozent über der Kostenschätzung von 90 000 Euro liegt. Vergeben wurden die Linoleumböden in den Nebenräumen für knapp 20 000 Euro und die Fliesenarbeiten in Duschen und Toiletten. Bei letzterem lag das günstigste Angebot mit rund 70 000 Euro um 20 Prozent über den Schätzkosten.
Auch der Umbau des Caritasheims zu einer weiteren Krippengruppe kam teurer als gedacht. Allerdings rührt das davon her, dass man Kellerräume als Lager für die Kita ausbaute. Die staatliche Förderung fiel geringer aus als ursprünglich angesetzt. Für die Ausstattung gibt es nur eine Pauschale und die Küche wurde überhaupt nicht gefördert. Sollten ursprünglich die Kirchengemeinde und die Kommune einen Fehlbetrag von je 60 000 Euro übernehmen, erhöhen sich die Anteile nun auf 78 000 Euro.