Mehrwertsteuersenkung: Bei Gebühren für Sportstätten wird's schwierig

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Die Senkung der Mehrwertsteuer zum 1. Juli veranlasste Nobert Lamm und Jörg Bubel (beide SPD) am Mittwochabend im Zuge der Gemeinderatsitzung in der Adelsdorfer Aischgrundhalle zur Stellung eines Antr...

Die Senkung der Mehrwertsteuer zum 1. Juli veranlasste Nobert Lamm und Jörg Bubel (beide SPD) am Mittwochabend im Zuge der Gemeinderatsitzung in der Adelsdorfer Aischgrundhalle zur Stellung eines Antrags an das Gremium. Sie beantragten die Weitergabe der eingesparten Steuern an die Bürger, zum Beispiel bei den Gebühren für die Überlassung von Räumen und Sport-stätten, aber auch beim Wasser. Die Senkung der Mehrwertsteuer soll sich laut Lamm beim Wasser "nicht erst bei der Endabrechnung zeigen, sondern schon bei der Abschlagszahlung".

Einnahmeverluste erwartet

Kämmerer Christian Bertleff nahm im Rahmen der Vorstellung des halbjährlichen Haus-haltsberichts Stellung zu dem Antrag der SPDler. "Die Wassergebühren werden für das ganze Jahr für den kompletten Zeitraum mit fünf Prozent Mehrwertsteuer abgerechnet", erklärte er, und das obwohl die Corona-Pandemie seiner Aussage nach "aller Voraussicht nach zu Einnahmeverlusten führen wird".

16 oder auch 19 Prozent

Was die Überlassung von Räumen und Sportstätten betrifft, sieht die Sache aber ein wenig anders aus: "Das ist nicht 08/15, das ist komplexer", meinte Bertleff. "Das ist vertragsabhängig. Je nach Vertrag werden so 16 oder auch 19 Prozent fällig. Man kann das nicht ,frei Schnauze‘ entscheiden", erklärte der Kämmerer, "sondern man muss davon ausgehen, wann die Leistung erbracht wurde. Bei einer Leistungserbringung von Mai bis Oktober würden so zum Beispiel 16 Prozent fällig, bei Januar bis Juli, beziehungsweise August bis Januar jedoch 19 Prozent."

Laut Bertleff wird dieser Punkt von Fall zu Fall entschieden. "Die Bürger werden am meisten bei der Wassergebühr profitieren", sagte er. bs