Beim ersten Mal, da tat’s schon weh. Beim zweiten Mal sollte es einem Rentner aus Michelau auch an den Geldbeutel gehen. Wegen Verwendung verfassungsf...
Beim ersten Mal, da tat’s schon weh. Beim zweiten Mal sollte es einem Rentner aus Michelau auch an den Geldbeutel gehen. Wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen wurde er am Amtsgericht zur Rechenschaft gezogen.
„Ich hab das als Slapstick angesehen“, erklärte der 65-jährige Rentner das, was er über Facebook teilte. Es war der 16. April und es war um 11.49 Uhr. In der Absicht, gegenwärtige politische Ereignisse kommentieren zu wollen, teilte er über seinen Account mehrere Bilder von Adolf Hitler in typischer Geste und einmal auch mit Hakenkreuz im Hintergrund.
Eine Angelegenheit, die auffiel und zur Anzeige gebracht wurde. Staatsanwalt Johannes Tränkle sah den von Rechtsanwältin Regina Taubert vertretenen Mann nach der Anklageverlesung mahnend an. „Es ist ja nicht das erste Mal, dass Sie mit dem Versenden von solchen Bildern aufgefallen sind“, so der Ankläger . Tatsächlich hatte der Rentner schon früher mal Erfahrung damit gesammelt, was passieren kann, wenn man über soziale Medien Hitler- oder Hakenkreuzbilder versendet. Auf den Vorhalt des Staatsanwalts hatte der Rentner aber auch eine Antwort parat: „Auch die habe ich als Slapstick angesehen.“ Dass die Vorstellungen von Humor und Slapstick auf Seiten des Gesetzgebers andere sind, bekam der Angeklagte schon damals eingeschärft. Doch was nun?
Taubert sprach sich dafür aus, das Strafbefehlsverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Diese Auflage wurde durch einen Einspruch auch schon um die Hälfte auf 400 Euro reduziert. Insofern kam man dem Rentner , der von einer schmalen Rente von nicht mal 700 Euro lebt, auch entgegen. Doch was ist er zu tun bereit? Er wolle „auf Facebook nur noch für Freunde da sein und nichts mehr posten“, erklärte der Rentner in reumütigem Ton. Doch diesem Ton schien Tränkle nicht allzu sehr zu vertrauen, denn nur „mit sehr viel Bedenken“ mochte er einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage zustimmen. So blieb es bei den 400 Euro, einem Betrag, der auch bei Taubert auf zweierlei Gegenliebe stieß. Zum einen, weil er niedriger lag als der Ursprungsbetrag, zum anderen, weil er immer noch eine Straffunktion erfüllte. „Ja, das muss auch wehtun“, bestätigte sie in Richtung ihres Mandanten.