Leiharbeiter darf fünf Monate nach Alkohol-Unfall wieder ans Steuer

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Seit fünf Monaten war ein 44-Jähriger aus dem Landkreis ohne Fahrerlaubnis. Jetzt wurde der Unfall, der ihm den Führerscheinentzug eingetragen hatte, vor de...

Seit fünf Monaten war ein 44-Jähriger aus dem Landkreis ohne Fahrerlaubnis. Jetzt wurde der Unfall, der ihm den Führerscheinentzug eingetragen hatte, vor dem Amtsgericht in Haßfurt verhandelt.
Wie Ilker Özalp als Vertreter der Anklage sagte, hatte der Angeklagte im November 2015 auf der A 70 bei Knetzgau einen Verkehrsunfall gebaut, als er mit seinem Auto ins Schleudern geriet und gegen die Mittelleitplanke prallte.
Die Polizei stellte seinen Führerschein sicher, weil eine Atemalkoholkontrolle nach dem Unfall einen Wert von 0,74 Promille ergeben hatte.
Gegen einen Strafbefehl mit 15 Tagessätzen hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt, weshalb er nun vor dem Amtsgericht stand. Dort wurde das Verfahren gegen eine Geldbuße von 400 Euro eingestellt.


"Mit mäßiger Geschwindigkeit"

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Willy Marquardt, verlas zu Beginn der Sitzung eine Erklärung seines Mandanten. Dieser sei als Leiharbeiter mit geringem Lohn beschäftigt.
Den Verkehrsunfall räume er ein, es sei nass und glatt gewesen, es hätten schlechte Witterungsbedingungen geherrscht, und sein Auto sei auch nicht mit technischen Raffinessen, wie beispielsweise mit einer elektronische Stabilitätskontrolle (ESP) ausgestattet gewesen.
Das heckangetriebene Fahrzeug sei trotz mäßiger Geschwindigkeit von etwa 50 km/h ausgebrochen und gegen die Mittelleitplanke geschleudert.
Sein Mandant habe danach vernünftig gehandelt, so der Anwalt, sein Auto auf dem Stand-streifen gebracht, abgesichert und die Polizei gerufen.
Der Eigenschaden habe etwa 3000 Euro betragen. Die Handlung seines Mandanten lasse nicht den Schluss zu, dass er aufgrund der Alkoholkonzentration, die bei ihm festgestellt wurde, im Sinn des Gesetzes fahruntüchtig gewesen sei, machte der Verteidiger geltend.


Polizei roch Alkohol

Dass sich der Angeklagte nach dem Unfall völlig richtig verhalten habe, bestätigte der Unfallsachbearbeiter der Polizei. Allerdings hatte er beim Gespräch mit dem Angeklagten Alkoholgeruch wahrgenommen mit dem Ergebnis des oben genannten Promillewertes. "In solchen Fällen stellen wir die Fahrerlaubnis sicher", sagte der Beamte. Auf Rückfrage des Verteidigers sagte der Polizist: "Der Angeklagte verhielt sich uns gegenüber vorbildlich, er war ruhig und beherrscht."
In gegenseitiger Absprache kamen Richterin Ilona Conver, Anklagevertreter und Verteidiger überein, das Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung einzustellen.
Der Angeklagte muss die oben erwähnte Geldbuße zahlen. Sein Führerschein, der fünf Monate beschlagnahmt war, wurde an ihn herausgegeben.