Die Hälfte der Abgabefrist für die Daten zur neuen Grundsteuer ist bereits verstrichen. Darauf weist das Finanzamt Kulmbach hin.In den ersten zwei...
Die Hälfte der Abgabefrist für die Daten zur neuen Grundsteuer ist bereits verstrichen. Darauf weist das Finanzamt Kulmbach hin.
In den ersten zwei Monaten sind bundesweit schon 5,25 Millionen Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer ihrer Erklärungspflicht nachgekommen. Auch in Bayern sind bereits über eine Million Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen.
Der Zeitraum für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober 2022 ist bundeseinheitlich abgestimmt.
Die Finanzverwaltung muss zeitnah die Grundsteuermessbeträge festsetzen. Denn die Kommunen benötigen sie, um die ab 2025 geltenden Hebesätze für die neue Grundsteuer festlegen und die Bescheide versenden zu können. Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben bei den Kommunen. Diese finanzieren damit wichtige öffentliche Leistungen, wie Infrastruktur, Kinderbetreuung, Spielplätze sowie kulturelle Einrichtungen.
In den vergangenen Wochen wurden regelmäßig Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge der Anwenderinnen und Anwender aufgegriffen und fachlich geprüft. Diese Verbesserungen stehen nach einem Update aller Grundsteuerformulare seit Ende August in „Mein ELSTER“ zur Verfügung.
Wie kann die Grundsteuererklärung abgegeben werden?
In Bayern bestehen drei Möglichkeiten: