Bis 31. Januar abgeben

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Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Deshalb wurde der...

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Deshalb wurde der Bundesgesetzgeber mit einer Neuregelung der deutschlandweit geltenden Grundsteuer bis 2025 beauftragt. Darauf weist das Finanzamt Kulmbach hin.

Bayern hat bei der Grundsteuer B, insbesondere auch im Sinne einer oftmals angemahnten Entbürokratisierung im Steuerrecht, ein Flächenmodell gewählt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben – wie bisher auch – komplett bei den Kommunen.

Die Kommunen in ganz Deutschland benötigen die von der Finanzverwaltung festzusetzenden Grundsteuermessbeträge möglichst frühzeitig, um ihre ab 2025 geltenden Hebesätze für die neue Grundsteuer festlegen und die Grundsteuerbescheide versenden zu können.

Bis 31. Januar 2023 ist noch Zeit, die Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

In Bayern bestehen drei Möglichkeiten, die Erklärung abzugeben: elektronisch unter elster.de,  als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck auf grundsteuer.bayern.de oder  als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen, verfügbar in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern

Eine Informations-Hotline für Fragen gibt es unter: 089/30 700077 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis16 Uhr). red