Kostenlos parken in der Adventszeit in Forchheim

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Die Stadt Forchheim weist darauf hin, dass während der Adventszeit für bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze in der Innenstadt Forchheims die Gebührenpflicht t...

Die Stadt Forchheim weist darauf hin, dass während der Adventszeit für bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze in der Innenstadt Forchheims die Gebührenpflicht teilweise aufgehoben wird.
In der Zeit vom Freitag, 1. Dezember, bis Sonntag, 24. Dezember, entfällt montags bis freitags ab 17 Uhr die Gebührenpflicht für Kurzzeitparkplätze. Das heißt, ab 17 Uhr ist ein Einwurf in Parkuhren beziehungsweise das Lösen eines Parkscheines aus einem Parkscheinautomaten nicht mehr erforderlich. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für die Tiefgarage Paradeplatz. Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird an allen Parkscheinautomaten durch einen Hinweises bekannt gemacht.


Schon 1999 beschlossen

Auf Antrag der Werbegemeinschaft Forchheim hatte der Haupt-, Personal- und Kulturausschuss des Stadtrates schon 1999 beschlossen, zur Attraktivitätssteigerung des adventlichen Geschäfts und zur Belebung der Innenstadt einschließlich des stattfindenden Weihnachtsmarktes die Gebührenpflicht in der Stadt Forchheim jährlich wiederkehrend in dem genannten Zeitraum aufzuheben. red