Keine Ausnahme für den Gartenzaun

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Eine längere Diskussion und am Ende eine Ablehnung gab es im Bauausschuss zu einem Antrag auf isolierte Befreiung über die Errichtung eines Gartenzaunes sowie Sichtschutzelemente aus Holz an der Schle...

Eine längere Diskussion und am Ende eine Ablehnung gab es im Bauausschuss zu einem Antrag auf isolierte Befreiung über die Errichtung eines Gartenzaunes sowie Sichtschutzelemente aus Holz an der Schlesierstraße.
Der Antragsteller möchte an der Straßenseite auf der Grundstücksgrenze einen Doppelstabmattenzaun und im hinteren Teil zum Nachbargrundstück einen 1,80 Meter hohen Holzsichtschutz errichten. Das Vorhaben widerspricht aber den Vorgaben des Bebauungsplanes "Am Langweihergraben". Dort heißt es: Die Einfriedung entlang der Straße ist gemäß der Darstellung im Plan von der Grundstücksgrenze zurückzusetzen. Zur Straße hin können senkrechte Holzzäune, an den seitlichen Grundstücksgrenzen kunststoffummantelte Maschendrahtzäune errichtet werden und die maximale Höhe der Einfriedung darf 1,20 Meter nicht übersteigen. Die Flächen zwischen der Straße und dem Grundstück sind als "Anger" mit extensiver Rasenfläche oder Zwergsträuchern zu bepflanzen und zu unterhalten. Hecken oder dichtes Strauchwerk zur Straße hin sind im Angerbereich unzulässig.
Die Höhe des Sichtschutzzaunes begründete der Antragsteller mit einem Hund. Die Höhe und Art des Zaunes war dann in der Diskussion aber kein Thema. Allerdings erregte die Grenzbebauung mit dem Doppelstabmattenzaun den Unmut des Bauausschusses. Christiane Kolbet (Grüne) plädierte für eine Ablehnung, denn damit würde ein Präzedenzfall geschaffen. Außerdem forderte sie, dass die Hecken der Nachbarn ebenfalls zurückgenommen werden müssten. Auch Ludwig Paulus (SPD) forderte von der Verwaltung, gegen Missstände in einigen Straßen vorzugehen.


Bisher keine Beschwerden

"Wo kein Kläger, da kein Richter", erklärte dazu Bürgermeister Heinrich Süß (UWG). Bislang habe es keine Beschwerden gegeben, aber auch ihm sei durchaus bewusst, dass es in einigen Straßen Defizite gebe. Zum aktuellen Antrag erklärte der Bürgermeister, dass dieser so nicht genehmigungsfähig sei. Schon wegen der Sicht und damit aus Gründen der Sicherheit müsse der Zaun zurückgesetzt werden, wobei allerdings im Bebauungsplan auch kein Abstandsmaß festgelegt sei. Grundsätzlich soll dem Antragsteller aber geholfen werden, und Andreas Süß (UWG) unterbreitete den Vorschlag, den Zaun hinter die Hecke zu setzen, so sei der Abstand gewahrt und der Hund könne das Grundstück nicht verlassen. Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt, und der Bürgermeister bat den anwesenden Antragsteller, bis zur nächsten Sitzung eine Planänderung einzureichen.
Für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport im Ortsteil Kairlindach muss die öffentliche Wasserversorgung ebenso verlängert werden wie der Mischwasserkanal. Außerdem liegt das Baugrundstück an einem unbefestigten Feldweg und eine Straßenlaterne verengt den Weg noch zusätzlich. Auf Vorschlag der Verwaltung werden Wasser- und Abwasserleitung verlängert und die Beiträge nach der geltenden Satzung erhoben. Die Straßenleuchte soll in Richtung Osten versetzt werden. Da die Beseitigung der Engstelle auch im Interesse des Marktes liegt, trägt er auch die Kosten der Lampenversetzung.