Kämmerer Lothar Ziegler von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Bad Brückenau erläuterte den Oberleichtersbacher Gemeinderäten und Bürgermeister Dieter Muth in...
Kämmerer Lothar Ziegler von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Bad Brückenau erläuterte den Oberleichtersbacher Gemeinderäten und Bürgermeister Dieter Muth in der jüngsten Sitzung die wichtigsten Neuerungen bei der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Diese seien notwendig geworden, weil das bisherige Umsatzsteuergesetz in vielen Fällen nicht mehr mit EU-Recht in Einklang stand und auch die aktuelle Rechtsprechung in vielen Fällen gegen die Verwaltung entschieden hatte. Die Neuregelung könne unter Umständen zu Mehrbelastungen für Bürger und Gemeinden führen, berichtete Lothar Ziegler. Momentan beständen noch erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Neuregelungen, so dass noch die eine oder andere Erläuterung oder Ergänzung zu erwarten sei.
Bisherige Regelung verlängert
Daher sei es sinnvoll, einen Antrag auf Beibehaltung der bisherigen Reglung bis Ende 2020 zu stellen. Anderenfalls sei die Neuregelung ab 2017 für die Gemeinde bindend. Der Antrag könne jährlich zurückgenommen werden, falls sich Änderungen ergäben, die für die Gemeinde günstiger seien. Einstimmig beschlossen die Gemeinderäte den Antrag auf Beibehaltung der Altfallregelung.
Bauanträge alle durchgewunken
Bürgermeister Dieter Muth informierte den Gemeinderat, dass die Brückenauer Rhönallianz die Gemeinde Oberleichtersbach mit der Revitalisierung der "Alten Schule Modlos" mit Neugestaltung der Außenanlage in die Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2017 aufgenommen habe.
Die Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Walter-Müller-Straße durch Markus und Christina Walter und zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage ebenfalls in der Walter-Müller-Straße durch Julian Rüttger und Julia Heinz nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Der Bauantrag zum Dachaufbau auf der Garage durch Michael und Kerstin Jaborek in der Hasenheide in Modlos passierte das Gremium ebenso ohne Beanstandung wie der Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Strohlagerhalle auf ihrem Gelände durch die Milchhof Mitgenfeld GbR.