In der Baiersdorfer Innenstadt werden die Parkplätze knapp

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Der Einwohnerzahl nach ist Baiersdorf eine Kleinstadt, hat aber im historischen Ortskern eine städtische Struktur mit dichter Bebauung mit Wohn- und Geschäf...

Der Einwohnerzahl nach ist Baiersdorf eine Kleinstadt, hat aber im historischen Ortskern eine städtische Struktur mit dichter Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern entlang der Straßen. Parkplätze in der Innenstadt sind Mangelware. Deshalb wurden schon vor Jahren entlang der Hauptstraße und am Rathausplatz Kurzparkzonen eingerichtet.
Nur zwei Stunden darf dort geparkt werden. Meist sind die Plätze voll belegt, so dass schon regelmäßig länger nach einem Parkplatz gesucht werden muss.
Verschärft hat sich, so klagen Anwohner, die Situation durch die Neubebauung des alten Mälzereigeländes mit Wohnhäusern. Jetzt kurz vor Fertigstellung, so klagt Peter Kramer, der Geschäftsführer einer Firma mit Sitz in der Hauptstraße, parkten auch Handwerkerfahrzeuge in den Kurzparkzonen.
Und es werden vorübergehende Halteverbote eingerichtet, damit dort Umzugsfahrzeuge stehen dürfen. Der Sprecher des Investors Paulini, Jan Thürauf, äußerte dazu, dass die Baugesellschaft die beteiligten Handwerker darauf hingewiesen habe. Sie sollten die Parkmöglichkeiten auf dem Baugelände nutzen und - so weit von der Größe der Fahrzeuge her möglich - die Tiefgarage auf dem neuen Wohngelände nutzen. Thürauf weist darauf hin, dass die Kurzparkplätze entlang der Hauptstraße jedermann zur Verfügung stehen, keinesfalls nur Bewohnern oder Besuchern der unmittelbar angrenzenden Gebäude.


"Ein normaler Vorgang"

Eine besondere Inanspruchnahme durch die neuen Mieter erwartet er nicht, denn die Stellplatzverordnung der Stadt Baiersdorf fordert zwei Stellplätze pro Wohnung.
Diese Verordnung wurde beim Bau der neuen Wohnungen beachtet und deshalb eine Tiefgarage für alle gebaut. Zutreffend ist, dass Einziehende befristete Halteverbote für ihre Umzüge bei der Stadt beantragten. "Das ist ein normaler Vorgang", bestätigte Daniela Pietsch, die Pressesprecherin der Stadt.
"Dazu gibt es unter dem Stichwort Bürgerservice ein eigenes Formular. Der Umziehende muss darin die genaue Zeit und sogar das Kennzeichen des Umzugsfahrzeugs angeben. Das Formular ist dann beim Ordnungsamt abzugeben, damit die vorübergehende Halteverbotszone eingerichtet werden kann", sagte Pietsch weiter. Diese Regelung gelte überall dort in Baiersdorf, wo das Parken an der Straße eigens geregelt ist.
Thürauf sieht das genauso: "Zum Halteverbot: Gestern habe ich eher zufällig mitbekommen, dass sich ein Mieter von der Stadt Baiersdorf die gebührenpflichtige Genehmigung für seinen Umzug für die öffentlichen Parkbuchten geholt hat. Dies ist in meinen Augen absolut üblich und eine Situation, mit der Anwohner überall in Deutschland klarkommen sollten."
Die Parksituation habe sich laut Peter Kramer in der Zwischenzeit verbessert, sei aber weiterhin nicht optimal.