Haßfurter Amtsgericht stellt "untypischen Fall" ohne Auflagen ein

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War ihr Gang zur Polizei wirklich nur ein Kurzschluss, wie die 31-Jährige im Zeugenstand behauptete? Oder wollte sie dem Ex-Freund in der schon eingeleitete...

War ihr Gang zur Polizei wirklich nur ein Kurzschluss, wie die 31-Jährige im Zeugenstand behauptete? Oder wollte sie dem Ex-Freund in der schon eingeleiteten Trennungsphase eins auswischen? Genau wird man das nie herausfinden, aber die Anklage wegen des Besitzes einer geringen Menge Amphetamin stand - wie selbst der Staatsanwalt Thomas Heer zugab - auf ganz wackligen Füßen. Deshalb stellte das Amtsgericht in Haßfurt das Strafverfahren gegen einen Betriebswirt (30 Jahre) ohne weitere Auflagen ein.
Es war am 28. November letzten Jahres, als die 31-jährige Frau unangemeldet in der Polizeiwache von Ebern erschien. Dort gab sie vor dem diensthabenden Beamten an, bei ihrem Noch-Freund zwei verdächtige Substanzen gefunden zu haben.
Laut ihrer damaligen Aussage fischte sie am 22. November aus der Hosentasche des Mannes ein Glasfläschchen und einige Tage später aus dessen Geldbeutel eine kleine Klarsichtfolie, jeweils gefüllt mit einem weißen Pulver.
Beim Schnelltest in der Eberner Polizeiinspektion zeigte sich, dass es sich um Amphetamine handelte. Das Rauschgift kursiert in der Szene meist unter den Bezeichnungen Speed oder Pep. Die Kronzeugin sagte aus, damals "schockiert" und "überfordert" gewesen und deshalb letztendlich zur Polizei gegangen zu sein. Warum sie - was auch für die Strafrichterin Ilona Conver das Nächstliegende gewesen wäre - ihren damaligen Freund nicht auf den ominösen Fund angesprochen hatte, darauf wusste die Zeugin keine befriedigende oder gar schlüssige Antwort.
Bei näheren Nachfragen vor allem vonseiten des Verteidigers Steffen Vogel gab sie an, dass es mitten in der Nacht und dunkel war, als sie in die tasche der abgelegten Hose griff - und dass diese Hose vielleicht auch einer anderen Person gehört haben könnte. Und was die Geldbörse betrifft, so lag die oft ziemlich achtlos im Haus herum. Wodurch nicht auszuschließen war, dass ein Dritter das Pülverchen hineingesteckt haben könnte.


Einspruch gegen Strafbefehl

Der überaus korrekt gekleidete Angeklagte in Weste und Fliege erklärte jedenfalls energisch und selbstbewusst, mit den Drogen nicht das Geringste zu tun zu haben. Dies, führte er weiter aus, sei auch der Grund dafür gewesen, dass er im März dieses Jahres gegen einen Strafbefehl des Staatsanwalts über 300 Euro Einspruch eingelegt habe. Daher kam es erst zur Verhandlung. Der 30-Jährige fügte hinzu, dass er seiner Ex-Freundin gegenüber keinen Groll hege und keine Gegenanzeige etwa wegen falscher Verdächtigung gestellt habe. Entlastend für den Beschuldigten war weiterhin, dass sich in seinem Vorstrafenregister keinerlei Eintragungen befinden. Angesichts dieser Sachlage zeigte sich der Staatsanwalt Thomas Heer mit der Einstellung des Verfahrens in diesem "untypischen Fall" einverstanden. Die angefallenen Kosten und Auslagen, was die Gerichts- und Anwaltskosten beinhaltet, trägt die Staatskasse.