Sigismund von Dobschütz Nach 20-jähriger Laufzeit muss, so die Vorschrift, die einst erteilte Genehmigung zur Einleitung von Quell- und Mischwasser in den Sulzbach erneuert werden. Zur Erarbeitung ent...
Sigismund von Dobschütz Nach 20-jähriger Laufzeit muss, so die Vorschrift, die einst erteilte Genehmigung zur Einleitung von Quell- und Mischwasser in den Sulzbach erneuert werden. Zur Erarbeitung entsprechender Antragsunterlagen schlug Bürgermeister August Weingart (CSU/WG) den Gemeinderäten das tiefbautechnische Ingenieurbüro Köhl (Würzburg/Fulda) vor. "Wir brauchen ein Fachbüro", begründete Weingart die Auftragsvergabe. Eine weitere Angebotsaufforderung an das Ingenieurbüro Kirchner (Oerlenbach) war von diesem wegen Arbeitsüberlastung abgelehnt worden. Zweite Bürgermeisterin Gabriele Dehmer verwies auf die Pläne zum Bau einer neuen Kläranlage und wollte "doppelte Arbeit" vermeiden. Andere Gemeinderäte wollten über die Einzelheiten der für die Antragstellung verbundenen Untersuchungen informiert werden.
Der Bürgermeister wird dieser Bitte zwar gern folgen, doch sei diese Antragstellung in jedem Fall vorgeschrieben. So wurde nach längerer Diskussion das Ingenieurbüros Köhl mit den Arbeiten zur Erstellung erforderlicher Antragsunterlagen zum angebotenen Bruttopreis von 7300 Euro einstimmig beauftragt.
Die kommunale Allianz Fränkisches Saaletal, der auch Sulzthal angehört, hat sich zur Aufgabe gemacht, vor Ausschreibung neuer Baugebiete erst einmal innerörtliche Grundstücke bebauen zu lassen. Weingart: "Anfragen bestätigen den Bedarf." Um aber die örtliche Bebauung steuern zu können, braucht die Gemeinde eine Vorkaufssatzung, deren Textvorschlag der Bürgermeister in der Sitzung vortrug. Danach muss künftig vor jedem Verkauf eines unbebauten Grundstücks dieses der Gemeinde angeboten werden. Ein direkter Weiterverkauf an private Käufer ist nur dann erlaubt, wenn dieser sich verpflichtet, binnen drei Jahren das Grundstück zu bebauen. Der Gemeinderat stimmte dem Satzungsvorschlag einstimmig zu.
Wer künftig sein Brennholz außerhalb Sulzthals kauft, aber dieses auf dem gemeindlichen Holzplatz lagern will, muss für die Fläche künftig bezahlen. Für die Lagerung von Fremdholz wird bei neu gekauften Holz ab Holzeinschlag 2019/2020 eine Lagergebühr von zwei Euro pro Quadratmeter erhoben, für Altbestände erst ab 2020/2012. Weingart: "Bis dahin haben die Holzbesitzer dann Zeit, ihre Altbestände abzuräumen."
Da sich manche Gemeinderäte sich nicht sicher waren, um sich der damit verbundene Verwaltungsaufwand überhaupt rechnet, stimmten nur sechs Räte diesem Beschlussvorschlag zu.