Strafprozess Weil Smartphones durch ihre Seriennummer identifiziert werden konnten, wurde ein Lkw-Fahrer der Hehlerei und Unterschlagung überführt. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
von unserem Mitarbeiter
Stephan Herbert Fuchs
Kulmbach — Ursprünglich war von einem Gesamtschaden in Höhe von über 20 000 Euro die Rede. Übrig blieben vier hochwertige Smartphones und eine Festplatte im Gesamtwert von gut 1500 Euro. Weil ein 30-jähriger Lkw-Fahrer aus Kulmbach die hochwertigen Geräte bei seinem Arbeitgeber, einem Logistikdienstleiter, entwendet haben soll, musste er sich vor Gericht verantworten.
Dort stellte sich heraus, dass alles ganz anders war. Die Ware hatte der Mann von einem anderweitig verfolgten Arbeitskollegen gutgläubig angekauft. Ein Smartphone blieb in seinem Besitz, ein weiteres hatte er seinem Bruder zum Geburtstag geschenkt und das dritte Gerät einem Bekannten weiterverkauft, ohne Gewinn. Die Festplatte hatte er schließlich nur gefunden, allerdings auf dem Gelände seines Arbeitgebers, das räumte er offen ein.
Der Angeklagte gab auch zu, dass er vor allem aufgrund des günstigen Preises schon Zweifel daran gehabt habe, ob sein Arbeitskollege die Geräte rechtmäßig im Besitz hatte. "Es war mir schon klar, dass der Preis eigentlich zu niedrig ist für ein neues Smartphone", sagte er. Doch letztlich sei es ihm auch egal gewesen, wo die Ware herkommt. Zumal alles original verpackt gewesen sei.
Etwas war faul Auf die Spur war der Logistikdienstleiter dem Angeklagten und dem anderweitig verfolgten Arbeitskollegen gekommen, weil mehrfach immer zu deren Schichten Unregelmäßigkeiten aufgetreten waren. Der Arbeitgeber hatte Anzeige erstattet und die Kriminalpolizei nahm die Ermittlungen auf.
Dabei fanden sie im Zuge großangelegter Wohnungsdurchsuchungen beim Angeklagten, seinem Bruder und seinem Arbeitskollegen die Smartphones und die Festplatte und konnten sämtliche Geräte aufgrund der Seriennummern dem Logistikdienstleiter zuordnen. Der Beamte sagte vor Gericht aber auch aus, dass die Situation in der Logistikfirma vor Ort relativ unübersichtlich gewesen sei.
Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr forderte schließlich Staatsanwältin Juliane Krause wegen Hehlerei in drei Fällen und wegen Unterschlagung. Der Angeklagte habe geahnt, dass die Ware gestohlen war. Auf der anderen Seite habe er alles zugegeben und sei nicht vorbestraft. Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach plädierte ebenfalls auf Hehlerei und Unterschlagung, sprach sich aber lediglich für eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu jeweils 45 Euro (2700 Euro) aus.
Seinem Mandanten habe es leid getan, dass er bei dieser Sache mitgemacht habe, er zeige Reue und Schuldeinsicht, argumentierte der Verteidiger.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt urteilte schließlich wegen Hehlerei und Unterschlagung auf eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro (4000 Euro). "Der genaue Sachverhalt lässt sich nicht mehr aufklären, es gibt aber keinerlei Beweise dafür, dass der Angeklagte alleine dafür verantwortlich ist", sagte die Richterin in der Urteilsbegründung.