Gebühr wird gesplittet

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Wer dafür sorgt, dass Regenwasser nicht in die Kanalisation gelangt, kann bei der getrennten Abwassergebühr, die jetzt in Neuenmarkt eingeführt wurde, Geld sparen.
Wer dafür sorgt, dass Regenwasser nicht in die Kanalisation gelangt, kann bei der getrennten Abwassergebühr, die jetzt in Neuenmarkt eingeführt wurde, Geld sparen.
Symbolfoto: Jens Schierenbeck

Gemeinderat  Der Preis für die Abwasserentsorgung wird in Neuenmarkt künftig getrennt nach der Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser berechnet.

Einstimmig hat sich der Gemeinderat am Montagabend dafür ausgesprochen, eine getrennte Abwassergebühr einzuführen. Die dafür notwendige Beitrags- und Gebührensatzung tritt bereits am 1. Januar 2022 in Kraft. Bürgermeister Alexander Wunderlich erinnerte an die schwierige Vorbereitung und Umsetzung. Doch nun habe man "für die Zukunft eine gerechtere Lösung".

Bisher wurde in der Gemeinde Neuenmarkt für die Berechnung der Kanalgebühren allein die Menge des bezogenen Frischwassers als Berechnungsgrundlage herangezogen. Nur wenige Kommunen im Landkreis haben sich bislang für die gesplittete Abwassergebühr entschieden. "Sie soll für Gebührengerechtigkeit sorgen", betonte Wunderlich. Künftig würden auch Flächen, von denen Niederschlagswasser eingeleitet wird, in die Berechnung einbezogen. Es gebe dann eine Gebühr für Schmutzwasser und eine für die Ableitung von Regenwasser in den Kanal.

Werkleiter Robert Behrendt machte deutlich, dass sich die Summe der von allen Grundstücksbesitzern und Wasserabnehmern erhobenen Gebühren nicht erhöht. "Wir müssen ja kostendeckend kalkulieren; die Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers werden künftig lediglich getrennt ermittelt."

Luftbilder angefertigt

Die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers von öffentlichen Straßen und Plätzen würden in der Regel die Straßenbaulastträger tragen, so Behrendt. Aufgrund verschiedener Gerichtsurteile seien die Kommunen seit 2005 dazu angehalten, die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr zu überprüfen und gegebenenfalls mit der Durchführung einer Flächenermittlung umzusetzen.

Diese wurde in Neuenmarkt in den vergangenen Monaten vom Fachbüro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim durchgeführt. Wie der Bürgermeister anmerkte, waren die Gemeindewerke an einer frühzeitigen objektiven und sachgerechten Aufklärung der Bürger sowie einer zutreffenden und richtigen Veranlagung interessiert. "Ich bedauere sehr, dass die ursprünglich geplante Bürgerinformation aufgrund der Corona-Situation nicht stattfinden konnte. Ich versuche immer, solche Entscheidungen so transparent wie nur möglich zu gestalten und als Ergänzung wären die Gespräche mit dem Bürger ganz gut gewesen."

Zunächst wurden die Grundstücksbesitzer angeschrieben und darum gebeten, anhand der Luftbilder zu überprüfen, ob die Flächen auch den Tatsachen entsprechen. Robert Behrend räumte ein, dass aus der Luft natürlich nicht immer festgestellt werden konnte, wo das Niederschlagswasser tatsächlich hinläuft. "Das konnte aber ganz unbürokratisch geklärt werden. Alle Änderungen wurden eingearbeitet."

Die Grundstückseigentümer, die nicht zu den Sprechstunden kommen konnten, könnten jeder Zeit noch Änderungen vornehmen. Jeder habe zudem die Möglichkeit hat, durch bauliche Veränderungen das Kanalsystem zu entlasten. "Die Anmeldung einer Änderung muss aber immer bis zum 30. Juni der Gemeinde angezeigt werden, damit sie für das laufende Jahr noch berücksichtigt wird", betonte der Werkleiter.

Alexander Wunderlich dankte dem Fachbüro für die hervorragende Vorbereitung der Satzung.

Unverändert bleibt der Beitragssatz bei unbebauten Arealen mit 1,93 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 12,31 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche. Unverändert bleibt die Grundgebühr für Wasserzähler, während die Schmutzwassergebühr künftig 3,16 Euro pro Quadratmeter beträgt. Als Niederschlagsgebühr fallen ab 1. Januar 0,23 Euro pro Quadratmeter und Jahr.

Wasser mal teurer, mal billiger

Änderungen erfahren auch die Beitrags- und Gebührensatzung für den Ortsteil See und die Wasserabgabesatzung der Gemeinde Neuenmarkt. Die Wassergebühren betragen für Neuenmarkt und Hegnabrunn ab dem 1. Januar 1,74 Euro je Kubikmeter, das bedeutet eine Mehrung um 0,47 Euro.

Für den Ortsteil Schlömen tritt dagegen beim Wasser eine Minderung um 0,04 Euro auf nunmehr 2,29 Euro ein. Und die Kalkulation ergab bei der Abwassergebühr für den Ortsteil eine Senkung um 0,16 Euro auf 2,97 Euro.