Formalitäten klappen heuer nicht mehr

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Der Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße B 303/Finkenau soll erst im Frühjahr 2017 beginnen. Eine Baufreigabe für einen vorzeitigen Baubeginn, erläuterte Bü...

Der Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße B 303/Finkenau soll erst im Frühjahr 2017 beginnen. Eine Baufreigabe für einen vorzeitigen Baubeginn, erläuterte Bürgermeister Martin Finzel (parteilos) am Dienstagabend im Gemeinderat, liege zwar vor, aber die Regierung von Oberfranken habe wider Erwarten neuerliche Hinweise für die geforderten Bauunterlagen erteilt und bis Ende September eine Erledigung gefordert. Zu diesem Zeitpunkt, ist die Verwaltung überzeugt, sei kein vernünftiges Ausschreibungsergebnis mehr zu erwarten.


Bürger wissen Bescheid

Die Bürger von Triebsdorf waren Mitte September davon bereits informiert worden. Bei dieser Gelegenheit hatte man auch den Standort für die Bushaltestelle diskutiert. Man einigte sich darauf, dass die in Fahrtrichtung Triebsdorf vorgesehene Haltestelle neben dem Backhaus errichtet wird. In Richtung Ahorn wird die Bushaltestelle an der Ausbuchtung gegenüber dem Triebsdorfer Weg 2 gebaut. Angeregt wurde von den Bürgern darüber hinaus, dass die Bankette nicht nur mit Schotter, sondern zusätzlich mit Rasengittersteinen befestigt werden.


Namensänderung abgelehnt

Der Bereich des 2. Bauabschnitts Stangenäcker in Schorkendorf soll auch so heißen. Friedrich Curio hatte darum gebeten, die Namensgebung noch einmal zu überdenken. Er hatte seinerseits vorgeschlagen, die Straße in Anlehnung alter Flurnamen "Merschenleite" zu nennen.
Der Gemeinderat aber bleibt bei seinem Beschluss vom 15. März: Die zwei neuen Straßenabschnitte des Bebauungsgebietes Stangenäcker II werden wie folgt benannt: Ausrichtung Ost-West Quellenstraße, Ausrichtung Nord-Süd Stangenäcker.


Schutz vor Lärm und Wasser

Unter der Ägide des BRK soll ein kleiner Wall an der westlichen Hausfront der Rettungswache in Schorkendorf gebaut werden, der vom Lärmschutzwall das Oberflächenwasser ableitet.
Der Abfluss wird dann nach Nordwesten gehen. Ein Grunderwerb dafür, hieß es im Gemeinderat, sei nicht erforderlich.
Der angedachte Schutzwall liege zwar auf dem Grundstück der Gemeinde Ahorn, aber Pflege und Unterhalt würden dem Betreiber der Rettungswache obliegen. Eine entsprechende Vereinbarung soll vorbereitet und unterzeichnet werden. gb