Der Fahrer des Landrats wehrt sich vor dem Arbeitsgericht gegen die Versetzung in die Poststelle. Landrat Johann Kalb bekommt in Abwesenheit vom Richter einiges mit auf den Weg gegeben.
Landrat Johann Kalb (CSU) hat seinen Fahrer in die Poststelle des Landratsamtes versetzt und einen neuen engagiert. Dies ist eine von zwei Personalien, die im Januar bei Teilen des Kreistags die Wellen hoch schlagen ließen. Ein entsprechender Sachstandsbericht in den Kreisgremien, wie ihn die Fraktionen von SPD und Grünen beantragt haben, blieb bislang aus. Dafür beschäftigte der Fall des Chauffeurs nun das Arbeitsgericht Bamberg - und sorgte dort beim Vorsitzenden Richter Ulrich Schmottermeyer für teils heftiges Kopfschütteln.
Vertrauensverhältnis zerrüttet?
"Wo ist der Landrat?", lautete gleich die erste Frage des Direktors des Arbeitsgerichtes. Schließlich habe das Gericht das persönliche Erscheinen von Kalb angeordnet, da die Versetzung des Fahrers im wesentlichen mit einer Zerrüttung des persönlichen Vertrauensverhältnisses begründet wurde. Der Fahrer hat dagegen unter anderem auf Weiterbeschäftigung an seinem alten Arbeitsplatz geklagt.
Zunächst einmal wunderte sich der Richter darüber, dass die Stelle des seit 2014, also dem Jahr des Amtsantritts von Landrat Kalb, beschäftigten Klägers als die eines "Ständigen persönlichen Fahrers" ausgeschrieben war. "Es ist schon bemerkenswert, dass sich der Landkreis einen Fahrer leistet, wie er sonst nur Ministerpräsidenten oder Ministern zusteht", stellte Schmottermeyer mit Blick auf Kreisjurist Steffen Nickel, als Vertreter des Landrats, und den Rechtsanwalt des beklagten Landkreises fest. Er frage sich, warum der Fahrer nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) und nicht nach dem für Beschäftigte der Kommunen üblichen Tarif des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt werde.
Beschäftigt war der Fahrer zunächst in dieser höchsten Pauschalgruppe des TV-L für "die ständigen persönlichen Fahrer/Fahrerinnen der Präsidenten der gesetzgebenden Körperschaften, der Mitglieder der Landesregierungen und der Staatssekretäre" mit einer Monatsarbeitszeit bis 288 Stunden. Wie sich im weiteren Verlauf ergab, wurde die Stelle dann im Sommer 2017 in die Pauschalgruppe IV des TV-L für Pkw-Fahrer herabgestuft, für die eine monatliche Arbeitszeit von 244 bis 268 Stunden gilt.
Diese Frage stellte jedoch nicht den Kern der Verhandlung dar, sondern diente vor allem als Grundlage für eine später angestrebte Einigung. Im Kern ging es um die Begründung für das "zerrüttete Vertrauensverhältnis". Eine Versetzung an eine andere Dienststelle sei dem Vertrag nach zwar möglich, erfordere aber eine sachliche Begründung, stellte Richter Schmottermeyer klar.
Geltendes Arbeitsrecht
Da Landrat Kalb dazu nicht selbst Stellung beziehen konnte - weil nicht anwesend -, dienten dem Richter die schriftlichen Unterlagen als Quelle. Daraus ging hervor, dass dem Fahrer vor allem mangelnde Flexibilität vorgeworfen wurde. Schmottermeyer fand schnell heraus, dass diese "mangelnde Flexibilität" einzig darin bestand, dass der Fahrer - manchmal kurzfristig - Zeitausgleich oder Urlaub für geleistete Überstunden beantragte. Etwas, was ihm nach dem Arbeitsrecht nicht nur zustehe, sondern - "aus gutem Grund, nämlich dem des Gesundheitsschutzes" - geradezu eine Pflicht sei.
Der Arbeitsvertrag sehe eben deswegen explizit vor, dass es keine finanzielle Vergütung für Überstunden geben darf, sondern nur Zeitausgleich. Der sei ihm unter anderem bei einem Termin nicht gewährt worden, an dem Kalb die Weihnachtsfeier seiner Ehefrau besuchte.