Dreistöckig bauen ist künftig drin

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Um Geschossflächenzahlen und mehrgeschossige Bauweisen geht es im Baugebiet "Leite" in Kirchlauter, wo bisher eingeschossige und zweigeschossige Neubauten zu sehen sind. Eine Änderung des Bebauungsplans soll nun auch drei Geschosse möglich machen. Foto: Günther Geiling
Um Geschossflächenzahlen und mehrgeschossige Bauweisen geht es im Baugebiet "Leite" in Kirchlauter, wo bisher eingeschossige und zweigeschossige Neubauten zu sehen sind. Eine Änderung des Bebauungsplans soll nun auch drei Geschosse möglich machen. Foto: Günther Geiling

In der "Leite" in Kirchlauter will der Gemeinderat höhere Gebäude erlauben. Er ändert den Bebauungsplan.

Zwei Punkte standen bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Kirchlauter auf der öffentlichen Tagesordnung. Einmal ging es um die Abwägung der Stellungnahmen der Träger der öffentlichen Belange zum Bebauungsplan "Leite" in Kirchlauter. Zum anderen beschloss das Gremium, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen weiteren Arbeiter im Bereich des Bauhofs in Vollzeit einzustellen.
Für die geplante Änderung des Bebauungsplanes "Leite" in Kirchlauter waren die Träger öffentlicher Belange zu hören, die dem Vorhaben zum größten Teil zustimmten. Nur vom Landratsamt gab es Einwände.
Die Baubehörde in Haßfurt hinterfragte, ob eine dreigeschossige Bebauung zugelassen werden sollte, da diese dem Charakter des Baugebietes mit seiner dörflichen Siedlungsstruktur und dem Ziel des Bebauungsplanes einer nicht zu dichten Bebauung widerspreche. Der Gemeinderat allerdings kam mehrheitlich überein, diese Regelung beizubehalten.


Konflikte vorprogrammiert

Weiterer "Knackpunkt" war die zulässige Geschossflächenzahl, die laut Anmerkung des Kreisbaumeisters im Plan zu niedrig angesetzt sei. Sollte ein Bauherr die Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung tatsächlich im vollen Umfang ausnutzen, dann seien Konflikte unausweichlich, die wiederum jeweils durch individuelle Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans geklärt werden müssten. Doch das sei aufwendig und kostenträchtig. Der Gemeinderat folgte dieser Argumentation teilweise und beschloss, die zulässige Geschossflächenzahl zu erhöhen. Auch die erlaubten Traufhöhen wurden der Anregung aus Haßfurt folgend angepasst.
Matthias Strätz von der Bauverwaltung sagte, dass man nach der erneuten Auslegung wahrscheinlich im April den letzten Beschluss fassen könne.
Auf Nachfrage aus dem Gremium wies er darauf hin, dass das Landratsamt im jetzigen Verfahrensstand auch eine vorzeitige Baugenehmigung erteilen könnte, was für den Bauwerber jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Nach Abschluss des gesamten Verfahrens im April könnten Bauanträge dann im Kostenfreistellungsverfahren erfolgen.


Mehr Personal

Bereits in der letzten Sitzung hatte das Gremium darüber diskutiert, ob ein weiterer Mitarbeiter für den Bauhof eingestellt werden soll. Wie es hieß, geht es um eine Unterstützung des Gemeindearbeiters, seine Urlaubsvertretung, die tägliche Arbeit an der Kläranlage, die Räum- und Streupflicht im Winter sowie zunehmende Arbeiten an Spielplätzen und an öffentlichen Flächen. Das Gremium stimmte der Einstellung zu.