Im Zuge der Vorbereitung zur Kommunalwahl am 15. März 2020 wurden in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Heßdorf durch das Wahlamt alle mit der Wahl im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten der Verwaltung d...
Im Zuge der Vorbereitung zur Kommunalwahl am 15. März 2020 wurden in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Heßdorf durch das Wahlamt alle mit der Wahl im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten der Verwaltung detailliert geprüft und in Teilen modifiziert. Dies nicht zuletzt auch zum Schutz aller Mitarbeiter der Verwaltung, welche mit der Organisation und Durchführung von Wahlen betraut sind, erklärte Verwaltungsleiter Martin Hofmann in der jüngsten Sitzung der VG-Versammlung.
So wird eine Bestandsaufnahme der Wahlurnen erfolgen und alle Wahlurnen werden mit Schlössern versehen. Die Schlüssel werden ausschließlich im Wahlamt verwahrt und am Wahltag werden die Wahlurnen zusätzlich durch die Wahlvorstände versiegelt. Die Wahlunterlagen (Briefumschläge und Stimmzettel) werden ausschließlich vom Wahlamt bestellt und in einem verschlossenen Raum, in verschlossenen Schränken aufbewahrt und der Schlüsselzugriff festgelegt.
Tägliche Leerung
Eingehende Wahlbriefe werden unter Verschluss verwahrt und in einem abgeschlossenen Raum in einem verschlossenen Schrank bis zur Öffnung aufbewahrt. Einzig in den Bürgerbüros (Heßdorf und Großenseebach) wird eine versiegelte und verschlossene Urne aufgestellt werden, damit Bürger ihre Briefwahlunterlagen persönlich abgeben und einwerfen können. Dieser Briefkasten wird einmal täglich vom Wahlamt geleert. Die Wahlbriefe werden von der übrigen Post getrennt und sofort unter Verschluss genommen. sae