Bewohnerparken im Klinikviertel

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Der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt befasst sich auch mit dem Parkplatzangebot. Das ist an mehreren Stellen der Stadt knapp - auch nordöstlich des Klinikums. Deshalb hatte der Stadtrat schon im Som...

Der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt befasst sich auch mit dem Parkplatzangebot. Das ist an mehreren Stellen der Stadt knapp - auch nordöstlich des Klinikums. Deshalb hatte der Stadtrat schon im Sommer 2018 beschlossen, dass dort eine Zone "Bewohnerparken" eingerichtet werden soll. Das Gebiet umfasst Dr.-Hans-Schack-Straße, Paracelsusstraße, Röntgenweg, Sauerbruchstraße, Pettenkoferstraße und Dr.-Hans-Berger-Straße.

Bewohnerparkzonen sind laut Straßenverkehrsordnung überall dort möglich, wo es wenige private Stellplätze gibt und ein allgemeiner Parkdruck herrscht. Beides sei nordöstlich vom Klinikum gegeben, erläuterte Sandra Geiger vom Ordnungsamt am Montag im Verwaltungssenat. In dem besagten Gebiet befinden sich viele Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen aus Zeiten, als noch nicht pro Wohnung ein Stellplatz vorgesehen war. Wegen der Nähe zum Klinikum ist der Parkdruck hoch: Beschäftigte und Besucher stellen hier ihre Autos ab, und zwar ganzjährig.

173 Stellplätze auf öffentlichen Flächen hat die Verkehrsplanung in dem Bereich erfasst. Die Hälfte - in diesem Fall 87 - kann für Anwohner reserviert werden. Pro Bewohnerstellplatz können zwei Parkausweise ausgegeben werden. Das ergibt 174 mögliche Parkausweise für Anwohner (Erst- oder Zweitwohnsitz), und auf einen Parkausweis können zwei Autos zugelassen werden.

Die Bewohnerparkplätze werden hauptsächlich im Bereich der größeren Wohneinheiten ausgewiesen, um das Ganze überschaubar zu halten, also im Röntgenweg, in der Pettenkoferstraße, in der Dr.-Hans-Berger-Straße und im östlichen Bereich der Dr.-Hans-Schack-Straße. An der Ecke Paracelsus- und Dr.-Hans-Schack-Straße sollen außerdem Kurzzeitstellplätze für die Patienten der dortigen Arztpraxis eingerichtet werden, mit einer möglichen Parkdauer von zwei Stunden.

In der Virchowstraße wird man dann gar nicht mehr legal parken können: Weil die Einbahnstraße zu schmal ist, um regulär Stellplätze am Fahrbahnrand auszuweisen, wird dort ein Halteverbot erlassen. Allerdings stehen dort laut Sandra Geiger genug Stellplätze auf Privatgrund zur Verfügung. Radfahrer sollen künftig auch gegen die Einbahnstraße die Virchowstraße hinauf fahren können.

Der Verwaltungssenat einigte sich außerdem darauf, dass auch im Bereich der Kirche St. Lukas Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden, um den Gottesdienstbesuchern entgegenzukommen. Dort hatte das Ordnungsamt zunächst nur Bewohnerstellplätze vorgesehen. Gegen diese Regelung hatte Jürgen Heeb (WPC) protestiert, dem auch die Kurzzeitparkplätze nicht ausreichten. Deshalb stimmte er als Einziger gegen das gesamte Parkraumkonzept. sb