Bewohner der Himmelkroner Heime gerieten heftig aneinander

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Stephan-Herbert Fuchs Am Ende blieb dem Gericht nichts anderes übrig als die Sache einzustellen: Zwei Bewohner der Himmelkroner Heime waren in Streit gerate...

Stephan-Herbert Fuchs

Am Ende blieb dem Gericht nichts anderes übrig als die Sache einzustellen: Zwei Bewohner der Himmelkroner Heime waren in Streit geraten.
Einer soll dem anderen Putzmittel in die Augen gespritzt, ihn massiv gewürgt und schließlich sogar am Hals gepackt und hochgehoben haben. Weil der 30-Jährige nicht vorbestraft war, mittlerweile in einem anderen Haus wohnt und weil er in einem Sachverständigengutachten ohnehin als vermindert schuldfähig eingestuft wurde, stellte das Gericht die Sache ein. Allerdings muss der Mann 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Der Streit hatte sich bereits im Juli 2013 zugetragen. Wegen des Gutachtens wurde erst jetzt verhandelt. Klar, dass kaum einer der Beteiligten nach fast drei Jahren überhaupt noch etwas Genaueres wusste.


Späte Anzeige

Zumal damals auch erst drei Wochen nach dem Vorfall die Polizei eingeschaltet wurde. Immerhin hatte das Opfer, ein 37-jähriger Bewohner der Einrichtung, einige Würgemale am Hals und Reizungen am linken Auge davongetragen, er musste damals umgehend ärztlich versorgt werden.


Diebstahl als Auslöser

Der Angeklagte berichtete, dass ihm das spätere Opfer Zeitungen, Zeitschriften und Stifte aus seinem Zimmer entwendet hatte. Als er später seinen Putzdienst verrichtete, habe er ihm Vorhaltungen gemacht und dabei mit den Händen herumgefuchtelt.
Weil er an den Händen noch jede Menge Putzmittel hatte, müsse etwas davon ins Gesicht des 37-Jährigen gelangt sein. An die Wand habe er sein Gegenüber nur deshalb gedrückt, weil der Widersacher zuvor einen Knopf von seiner Kleidung abgerissen habe.
Überhaupt keine Erinnerung hatte das Opfer an die Auseinandersetzung. Er sei damals schon verletzt worden, sagte der 37-Jährige. An Einzelheiten konnte sich der Mann allerdings nicht mehr erinnern.
Ein Heilerziehungspfleger war damals durch das Geschrei auf dem Gang auf die Sache aufmerksam geworden. Er habe dem Opfer die Augen ausgespült und sei mit dem Mann postwendend zum notärztlichen Dienst gefahren. "Damit war die Sache gegessen", sagte der Pfleger. Wortwechsel habe es zwischen den beiden schon häufig gegeben, gewalttätig seien die beiden sonst aber nie gewesen. Auch nach dem Vorfall habe es nichts Vergleichbares mehr gegeben, zumal beide Männer nicht mehr im selben Haus untergebracht seien.


Vermindert schuldfähig

Nachdem das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen ergeben hatte, dass der Angeklagte nur vermindert schuldfähig ist, stellte Richterin Sieglinde Tettmann das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig ein.
Vorläufig heißt, dass der Angeklagte als Auflage 40 Stunden gemeinnützige und unentgeltliche Arbeit nach näherer Weisung der Himmelkroner Heime innerhalb der kommenden sechs Wochen ableisten muss.