Heubsch — Für das Grundstück mit der Flurnummer 200 in Heubsch gibt es eine Interessentin, die dort ein Wohnhaus mit Garage sowie einen Pferdestall samt Koppel bauen will. Weil über das Grundstück ein Oberflächenkanal, der nicht überbaut werden darf, sowie eine Hochspannungsleitung verlaufen, beschloss der Gemeinderat, die bebaubare Fläche einige Meter in den Außenbereich zu verlegen. Auch das Landratsamt hat schon grundsätzlich Genehmigungsfähigkeit attestiert. Der Streuobstwiesenbestand auf dem Grundstück soll weitgehend erhalten bleiben.
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