Bauantrag sorgt für klare Kante

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Jugendarbeit, Fördergelder und ein zu forscher Bauherr waren beherrschende Themen im Breitengüßbacher Gremium.

Die Jugendarbeit in Breitengüßbach stellt sich gerade neu auf. Die bisherige Breitengüßbacher Jugendarbeiterin, Kristina Müller, ist aktuell in Elternzeit. Seit dem 1. November hat Anna-Lena Lörtzing vom Verein Innovative Sozialarbeit (Iso e. V.) diese Aufgabe übernommen. Die 25-Jährige studierte in Bamberg Pädagogik mit den Schwerpunkten Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung/Weiterbildung. Mit ihr zusammen arbeitet auch wieder eine FSJ-lerin (Freiwilliges Soziales Jahr), eine solche Stelle gibt es in Breitengüßbach schon seit fast 15 Jahren. Die "Neue" heißt Sophia Schmaus, kommt aus Breitengüßbach und ist daher vielen Kindern und Jugendlichen bereits bekannt.

Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder (UBB) berichtete über das vor kurzem abgehaltene Jugendforum, das gezeigt habe, dass sehr viel Wert auf Kommunikation gelegt werde und dass es den Kindern und Jugendlichen egal sei, von wem die Angebote, die sie wahrnehmen, kommen. Auch Lörtzing betonte, es solle weiterhin eine Jugendarbeit für Breitengüßbach geben, auch wenn es mit dem Verein Iso und der FSJ-Stelle zwei Ansprechpartnerinnen gebe.

Entwicklungskonzept

Nach der Aufstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (Isek) macht sich Breitengüßbach nach und nach an die Umsetzung der Maßnahmen. Dazu sind auch Mittel aus der Städtebauförderung nötig, für deren Erhalt das Isek die Voraussetzung war. Aktuell befindet sich die Gemeinde in verschiedenen städtebaulichen Programmen, aus denen in diesem Jahr Mittel zur Verfügung gestellt wurden - für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und Einzelvorhaben: Breitengüßbach, Ortskern, 120 000 Euro (städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb); Maßnahmen der Förderinitiative "Städtebau-Innen statt Außen": Breitengüßbach, Ortskern, 80 000 Euro (Entwicklung des Gebietes Zentrum 1 und 2 = Gemeindeturnhalle und ehem. Rathaus); Maßnahmen der Förderinitiative "Flächenentsiegelung": Breitengüßbach, Ortskern, 168 000 Euro (Gebiet rund um das Zentrum 1 und 2 mit der Verbindung zum Friedhof); Maßnahmen der Militärkonversion: Breitengüßbach, Einzelvorhaben ehemaliges Muna-Gelände, 200 000 Euro.

Um Fördergelder aus dem Projekt "Flächenentsiegelung" abrufen zu können, verpflichtete sich die Gemeinde mit einstimmigem Beschluss des Gemeinderats dazu, vorrangig die Flächenentsiegelung und das Flächenrecycling von Brachflächen zu betreiben, um eine Aufwertung des öffentlichen Raumes und Wohnungsumfeldes zu erzielen. Beabsichtigt ist die Entsiegelung von asphaltierten und gepflasterten innerörtlichen Flächen, unter anderem von Brachflächen der Bahn und Zufahrten - mit dem Ziel, Freiflächen zu qualifizieren, multifunktional zu gestalten und zu begrünen sowie einen barrierefreien Zugang zum Friedhof zu schaffen.

Bauanträge spielen in den Gemeinderatssitzungen normalerweise keine große Rolle. Anders war es diesmal mit einem nachgereichten Antrag.

Auf einem Grundstück im "Erlein" wurden verschiedene Bauten ohne die notwendigen Genehmigungen errichtet: Garagen wurden abweichend von den Plänen ausgeführt, verfügen über ein Pult- anstatt eines Satteldachs, Stellplätze wurden überdacht, an der Grundstücksgrenze wurde ein Lagergebäude gebaut, zudem ein Carport und eine Eingangsüberdachung für das Wohnhaus. Das führt unter anderem dazu, dass die sogenannte Grundflächenzahl deutlich überschritten ist - es ist mehr Grundstücksfläche überbaut als zulässig.

Gravierende Verstöße

Gemeinderat Stefan Schor (CSU) meinte dazu, die Gemeinde müsse sich in einem solchen Fall - 14 Jahre habe das teilweise vor sich hingegärt - deutlich positionieren. Sein Fraktionskollege Hubert Dorsch sah es ähnlich: "Normalerweise bin ich bei Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht penibel, aber in diesem Fall wäre es ein falsches Signal, dies so durchgehen zu lassen." Auch andere Räte sahen die Verstöße als gravierend an, was schließlich zur Ablehnung des nachträglich eingereichten Bauantrags führte (vier zu 13 Stimmen). Aufsichtsbehörde ist in diesem Fall aber das Landratsamt Bamberg und nicht die Gemeinde. Ob es daher zu Maßnahmen gegen den Bauherrn kommt, konnte in der Sitzung niemand beantworten.