Das gemeindliche Einvernehmen wurde zum Abbruch einer Scheune in Fetzelhofen 20 - Antragsteller Martin Schmiedel - erteilt. Der gleiche Bauherr beabsichtigt den Neubau einer Maschi...
Das gemeindliche Einvernehmen wurde zum Abbruch einer Scheune in Fetzelhofen 20 - Antragsteller Martin Schmiedel - erteilt. Der gleiche Bauherr beabsichtigt den Neubau einer Maschinenhalle und die Erweiterung des bestehenden Mehrfamilienhauses in Fetzelhofen 20. Das Grundstück liege im dörflichen Mischgebiet mit Schwerpunkt Landwirtschaft, so Bürgermeister Stefan Himpel (FW). Ein qualifizierter Bebauungsplan sei nicht vorhanden. Genehmigungsbehörde sei daher das Landratsamt.
Zum Bauantrag von Monika und Norbert Jörk, Flurstraße 12, wurde ebenfalls das Einvernehmen erteilt. Allerdings wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig. Laut Bauantrag soll der vorhandene Schlepp-Erker verbreitert werden. Dadurch entstehe im Obergeschoss des Gebäudes ein weiteres Vollgeschoss.
Der Bebauungsplan sehe für dieses Grundstück vor, dass nur Erdgeschoss und Untergeschoss voll ausgebaut werden dürfen, gab Himpel bekannt. Andrerseits gebe es in dieser Straße bereits einen Bezugsfall. Das letzte Wort hat das Landratsamt
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