Neun Millionen Menschen in Deutschland haben einen Hund. Für die Kommunen eine willkommene Einnahmequelle, denn die vierbeinigen Lieblinge lassen sich die Besitzer kräftig etwas kosten.
Michael Busch
Es gibt etwa 400 Hunderassen auf dieser Welt. Wenn man die ganzen Mischlinge gesondert dazu zählt, eine unübersehbare Zahl an verschiedenen Hunden. So unterschiedlich diese Tiere sind, so unterschiedlich deren Verhalten, deren Aussehen, deren Fressgewohnheiten, eines eint sie in Deutschland dann doch: die Hundesteuer.
Jeder Hundebesitzer hat diese Gemeindesteuer zu entrichten. Die im übrigen Zweck ungebunden ist, also das Geld fließt nicht in die Reinigung der Straßen von Hundekot. Es ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird. Wer aber an die Gleichheit dieser Steuer glaubt, muss erkennen, dass es starke Unterschiede gibt.
Zwischen 25,56 Euro im Jahr (Aurachtal) und 96 Euro (Erlangen) gibt es die unterschiedlichsten Abstufungen. Bei den kleinen Kommunen liegt Baiersdorf mit 80 Euro an der Spitze. Auch beim Kampfhund, der einer Extrabesteuerung unterliegt, setzt sich Baiersdorf mit geforderten 1600 Euro weit vom Feld ab. In der Stadt Erlangen, und das mag den einen oder anderen überraschen, kostet der Kampfhund nichts extra, er wird normal besteuert. Im Durchschnitt liegt dieser Satz im Landkreis bei 540 Euro. Hinter Baiersdorf rangiert Herzogenaurach mit 688 Euro für diese Art von Hund.
Preisliche Verschiebungen gibt es beim "Normalhund" dann, wenn Herrchen oder Frauchen mehr als ein Tier halten wollen. Aurachtal bleibt unangefochtener Spitzenreiter in der günstigen Klasse, die 25,56 Euro zählen auch für jedes weitere Tier. Sanfter geht es zum Beispiel in Röttenbach zu, da gibt es eine Steigerung vom 1. Hund mit 36 Euro auf 70 Euro für den zweiten Hund und dann 100 Euro für jedes weitere Tier. Mühlhausen steigt von 70 Euro des Erstlings gleich auf 100 Euro für jeden weiteren Hund um.
Wie sieht es im Bundesvergleich aus? Die Stadt Wuppertal bittet seine Hundebesitzer mit 160 Euro im Jahr besonders zur Kasse. Wer sich einen zweiten Hund anschafft, muss sogar 288 Euro zusätzlich zahlen. Ähnlich teuer sind auch die Städte Bochum, Dortmund, Essen und Köln mit 156 Euro für den ersten Hund. Doch in NRW geht es auch günstiger. Münster verlangt beispielsweise nur 120 Euro für den Vierbeiner, genau wie die Bundeshauptstadt Berlin. Noch weniger zahlen die Halter in Düsseldorf: 96 Euro. Die niedrigsten Steuern weisen mit 90 Euro indes Hamburg und Frankfurt am Main aus.
Bei den Strafen sieht es übrigens anders aus: Wer beispielsweise die Auflage missachtet, die Hinterlassenschaft seines Hundes wegzuräumen, wird in der Stadt Frankfurt am Main mit einem Bußgeld von mindestens 90 Euro bestraft, laut einer Untersuchung eines Finanzdienstleisters. Insgesamt, und das gilt dann nicht nur für die großen Städte, sondern auch wieder für die Kommunen im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist die Palette der Bußgelder und deren Höhen breit gestreut. Zwischen 10 und 2000 Euro können die unterschiedlichen Vergehen kosten. Günstig ist in der Regel das nicht Wegräumen der Hinterlassenschaften der Hunde (zwischen 10 und 120 Euro), teurer wird es bei der Missachtung der Leinenpflicht (zwischen 35 und 250 Euro), richtig zahlen darf derjenige, der de Maulkorbzwang, sofern vorhanden, missachtet. Hier kann das Vergehen bis zu 2000 Euro kosten.
Und dann bleiben noch die armen Hunde, die arbeiten müssen. Diese unterliegen in der Regel keiner Hundesteuer. Dazu gehören Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Aber auch Hunde, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen sowie Gebrauchshunde, die im Forst und bei der Jagd aktiv sind.