Auch Zapfendorf wird gegen den Planfeststellungbeschluss vor Gericht gehen

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von unserem Mitarbeiter  Johannes Michel Zapfendorf — In der Nachbargemeinde Breitengüßbach hatte der Gemeinderat am vergangenen Dienstag entschieden, gegen den Planfeststellungsbe...

von unserem Mitarbeiter  Johannes Michel

Zapfendorf — In der Nachbargemeinde Breitengüßbach hatte der Gemeinderat am vergangenen Dienstag entschieden, gegen den Planfeststellungsbeschluss zum viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke zu klagen (wir berichteten). In der Klage geht es hauptsächlich um den Lärmschutz. Nun beschloss auch das Zapfendorfer Gremium, ebenfalls so vorzugehen. Klar wurde aber: Zapfendorf hat bereits viel erreicht.
Leicht hatten es die Anwälte Karl-Friedrich Hacker und Johannes W. Schlegel aus Bayreuth nicht, als sie im Zuge der Gemeinderatssitzung vor das Gremium traten. Hacker begründete sogar selbst, warum: Zapfendorf stehe überdurchschnittlich gut da, nur wenige Gemeinden seien auf dem Verhandlungsweg derart erfolgreich gewesen, und das bei einem "Verkehrsprojekt Deutsche Einheit", das bei Bahn und Politik einen besonderen Stellenwert genieße.


Viel erreicht

Bürgermeister Volker Dittrich hatte diese Erfolge zuvor benannt: Zwei Querungen für den Autoverkehr, drei Unterführungen für Fußgänger und Radfahrer und die Barrierefreiheit am Bahnhof sind die wichtigsten Punkte dabei. Was bleibt, ist der Lärmschutz, besonders bezogen auf den sogenannten Schienenbonus.
Nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung von 1990 wird bei der Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenverkehr ein um 5 dB(A) niedrigerer Wert angesetzt als beim Straßenverkehr.
Obwohl der Bonus ab 2016 nicht mehr gelten soll, darf er auf der Strecke noch angewendet werden, da der Planfeststellungsbeschluss aus 2015 ist. Die Bahn wird somit gegenüber anderen Lärmquellen bevorzugt behandelt. Hackers Kollege Schlegel war der Meinung, die Gemeinde solle mit der Klage das Maximalziel anstreben: Die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses.


Skepsis vorhanden

Direkte Auswirkungen auf den Streckenbau habe die Klage allerdings erst einmal nicht, die Bahn könne jederzeit mit den Maßnahmen beginnen. Einige Gemeinderäte sahen die Klage eher skeptisch. Es kam die Frage auf, ob eine solche nicht den bisherigen Verhandlungsweg mit den Bahnvertretern konterkariere und für weitere Verhandlungen versperre. Bezüglich der von der Gemeinde geplanten Westtangente meinte Andreas Schonath (Wählergemeinschaft Oberleiterbach, WOB), die zu errichtende Baustraße könne durch die Bahn so vorbereitet werden, dass der Untergrund später für die richtige Straße verwendbar wäre. Dies solle nicht gefährdet werden. Rechtsanwalt Hacker machte da aber wenig Hoffnung: Der Untergrund von Baustraßen eigne sich erfahrungsgemäß aufgrund der Durchmischung des Materials nur bedingt für den späteren Straßenbau.
Georg Ries (CSU) war der Meinung, das Hauptthema müsse der Lärm sein, bezogen auf den Schienenbonus und die Lärmschutzwände, die im aktuellen Beschluss im Süden von Zapfendorf nur bis zum Beginn des Grundstücks der Firma Porzner Kies gehen. Unsicher ist hier, inwieweit das Neubaugebiet im Südosten davon abgeschirmt wird. Bei drei Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat abschließend, den Klageweg zu beschreiten. In den kommenden Tagen soll nun eine ausführliche Begründung mit den Rechtsanwälten ausgearbeitet werden.