45-Jährige gibt Nebentätigkeit nicht beim Jobcenter an

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Der Schaden war gering und auch schon wieder zurückbezahlt. Trotzdem wurde eine 45-jährige Arbeiterin aus dem Landkreis vom Amtsgericht Haßfurt wegen Betrug...

Der Schaden war gering und auch schon wieder zurückbezahlt. Trotzdem wurde eine 45-jährige Arbeiterin aus dem Landkreis vom Amtsgericht Haßfurt wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 320 Euro verurteilt. Ihr Pech war, dass sie schon zweimal ähnlich auffällig und damit vorbelastet war.
Laut Anklage hatte die Frau vom Jobcenter Arbeitslosengeld bezogen. Sich aber vor der Behörde darüber ausgeschwiegen, dass sie, so legte es der Staatsanwalt dar, im Dezember 2014 gearbeitet hatte. Es besteht Meldepflicht beim Jobcenter. Die Frau kassierte 90 Euro zu viel an Arbeitslosengeld. Die Angeklagte gab an, aus der Arbeit, die sie nicht gemeldet hat, nur 50 Euro bekommen zu haben.


Meldung "vergessen"?

"Auch wenn Sie es nicht glauben, ich habe vergessen, dies beim Arbeitsamt zu melden, und ich habe ja auch nur zweimal kurz gearbeitet", sagte die 45-Jährige zu dem Vorwurf, der ihr gemacht wurde. Alle Prozessbeteiligten waren sich einig, dass ein geringer Schaden entstanden ist, der zudem bereits ausgeglichen war.
Allerdings, sagte Staatsanwalt Stephan Jäger in seinem Plädoyer, hätte die Angeklagte, vor allem aufgrund der vorherigen und gleichartig gelagerten Fälle, wissen müssen, dass sie dem Jobcenter die Aufnahme einer Arbeit oder einen Zuverdienst hätte melden müssen. Selbst unter Berücksichtigung aller Umstände käme man nicht umhin, eine Geldstrafe zu verhängen. Er beantragte 20 Tagessätze zu je 17 Euro, also zusammen 340 Euro. Der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Alexander Wessel, wies auf die schwierigen Lebensumstände seiner Mandantin hin. "Sie ist wohl auch etwas überfordert", meinte der Verteidiger und plädierte für 15 oder 20 Tagessätze zu je 15 Euro.
Richterin Ilona Conver verurteilte die Angeklagte schließlich wegen Betrugs zu 20 Tagessätzen zu je 16 Euro, insgesamt somit zu 320 Euro Geldstrafe.


Ernste Worte

In ihrer Begründung kam die Richterin darauf zu sprechen, dass die Verurteilte ihrer Meldepflicht gegenüber dem Jobcenter hätte nachkommen müssen. "Ich lege Ihnen dringend nahe künftig Ihre Meldepflichten zu erfüllen", mahnte die Richterin. Das Urteil ist rechtskräftig.