41-jähriger Mann ging auf der Suche nach Gaunern seiner Nachbarin an den Kragen

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Helmut Will Ein 41-jähriger Mann hatte sich in einer Nacht im Dezember 2015 in Haßfurt auf die Lauer gelegt, weil in zurückliegender Zeit an Fahrzeugen sein...

Helmut Will

Ein 41-jähriger Mann hatte sich in einer Nacht im Dezember 2015 in Haßfurt auf die Lauer gelegt, weil in zurückliegender Zeit an Fahrzeugen seines Sohnes und seiner Tochter Sachbeschädigungen begangen wurden. Er wollte den oder die Täter fassen. In den frühen Morgenstunden bemerkte er seine 55-jährige Nachbarin auf seiner Terrasse. Da ging er ihr, wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Ilker Özalp, schilderte, an den Kragen und würgte sie. Deshalb muss der Mann, so die Auflage am Ende eines Strafverfahrens am Amtsgericht Haßfurt, 300 Euro an das Opfer und 200 Euro an die Tierschutzinitiative Haßberge bezahlen.
Die Tierschutzinitiative wurde wohl deshalb bedacht, weil eine Katze mit im Spiel war. Das Tier, gab die 55-Jährige als Zeugin vor, habe sie in den frühen Morgenstunden gesucht und aus diesem Grund das Grundstück und die Terrasse ihres Nachbarn betreten.
Der Angeklagte gab an, dass etwa zwei Wochen vor der Tat vier Reifen am Auto seines Sohnes plattgestochen und acht Tage später der Sitz des Motorrollers seiner Tochter aufgeschlitzt wurden. Deshalb habe er beschlossen, sich in der Tatnacht auf die Lauer zu legen.
Einen Verdacht hatte er gegen seine Nachbarin. Als er sie in den frühen Morgenstunden auf seiner Terrasse sah, sei er raus und habe sie "am Kragen gepackt". "In diesem Moment hatte ich richtig Angst, weil ich nicht wusste, ob sie was dabei hat", erklärte er. Gewürgt habe er sie nicht, sondern nur am Kragen gepackt und seines Grundstücks verwiesen. Dabei sei die Nachbarin zu Boden gegangen.
Bis dahin sei es, so der Angeklagte, "eigentlich eine ganz normale Nachbarschaft" gewesen. "Wir haben sogar unser Haus zusammen gestrichen."
In der Verhandlung wurde auch deutlich, dass es nicht zum ersten Mal war, dass die Nachbarin das Grundstück des Angeklagten widerrechtlich betreten hatte. Er hatte sie schon einmal unbemerkt gefilmt, als sie zu seiner Wohnungstür durch die Glasscheiben hineinsah.


Entschuldigung

Jedenfalls: Nach der Tat hat er sich bei seiner Nachbarin entschuldigt. "Wir müssen ja noch länger miteinander auskommen." Warum er seine Nachbarin im Verdacht hatte, die Sachbeschädigungen am Auto und Motorroller seiner Kinder begangen zu haben, wollte Richterin Ilona Conver wissen. "Weil sie vor 15 Jahren schon einmal eine Sachbeschädigung begangen hat und öfters um unser Haus herumschlich", sagte der 41-Jährige.
Die 43-jährige Ehefrau des Angeklagten lag nachts auch auf der Lauer, war dann aber eingeschlafen, so dass sie von der Auseinandersetzung nichts mitbekam. Als sie durch Lärm wach wurde, sah sie nur noch, wie die Nachbarin "übel schimpfend" ihr Grundstück verließ.
Das Opfer beschrieb den Vorfall so: "Er kam herausgestürmt, hat mit seiner blanken Hand meinen Hals gepackt, mich gewürgt, auf den Rasen geworfen und gesagt, dass ich an allem schuld wäre."
Ob man denn einfach mal so auf das Grundstück des Nachbarn gehe, wollten Ilker Özalp und der Rechtsanwalt Alexander Wessel wissen. Worauf die Geschädigte sagte, dass sie ja nur ihre Katze gesucht habe. "Was ist dabei, das war noch nie verboten." Und das sei auch kein Hausfriedensbruch, "belehrte" sie den Verteidiger des angeklagten 41-Jährigen.


Alle sind einverstanden

Vermutlich um den "Katzenjammer" zu beenden und im Interesse aller Parteien regte Richterin Ilona Conver eine Art Vergleich an. Anklagevertreter Ilker Özalp schlug die Einstellung des Verfahrens unter einer Geldauflage vor. Nach kurzer Unterbrechung stimmten alle Beteiligten dieser Vorgehensweise zu.