29-Jähriger fuhr mit Karacho auf Schülerinnen zu: 5000 Euro Geldstrafe

2 Min

Stephan Herbert Fuchs Weil er mit Karacho auf eine Gruppe von Schülerinnen zugefahren war, um sie zu erschrecken, hat das Amtsgericht einen 29-jährigen Mann...

Stephan Herbert Fuchs

Weil er mit Karacho auf eine Gruppe von Schülerinnen zugefahren war, um sie zu erschrecken, hat das Amtsgericht einen 29-jährigen Mann aus Kulmbach verurteilt. Der gelernte Koch hatte die Mädchen außerdem heftig beleidigt und ihnen Schläge angedroht.
Der Vorfall ereignete sich am 17. Oktober kurz nach 12 Uhr im Kemmetweg. In der dortigen Tempo-30-Zone soll der Angeklagte mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein. Die fünf Schülerinnen waren gerade in einer Freistunde auf dem Weg zu einem Metzger und beschwerten sich lautstark über die Fahrweise des 29-Jährigen.
Der hatte das Fenster offen, hörte die Kritik an seinem Fahrstil und setzte zurück, um den Mädchen ordentlich seine Meinung zu sagen. "Ich hau' euch eine aufs Maul", soll er gerufen haben, und: "Ich schlag euch alle zusammen." Dabei sollen aber auch Ausdrücke gefallen sein, die deutlich unter der Gürtellinie angesiedelt waren.


Reifen quietschten

Die Gruppe der Mädchen wollte das nicht so auf sich sitzen lassen. "Zum Glück haben wir das Autokennzeichen", rief eine. Das wiederum hörte der Angeklagte ebenfalls. Er setzte mit seinem Kleinwagen noch einmal zurück und steuerte in Schlangenlinien auf die Gruppe der Schülerinnen zu. Erst kurz davor bremste er mit quietschenden Reifen ab.
In der Version des Angeklagten klang die Geschichte allerdings ganz anders. Er will sich darüber aufgeregt haben, dass alle fünf mitten auf der Straße gelaufen sind. Da habe er gefragt, was das soll und habe als Antwort nur "blödes Gegackere" gehört. Als er weiterfuhr, habe er im Rückspiegel gesehen, wie eine ihm den Vogel gezeigt habe. Da will er noch einmal zurückgesetzt und gerufen haben: "Was ist das für eine asoziale Jugend?" Mehr sei definitiv nicht gewesen, so der 29-Jährige.
Dem stand die übereinstimmende Aussage der fünf Mädchen, alle 15 und 16 Jahre alt, gegenüber. Sie seien in einer Freistunde auf dem Weg zum Metzger gewesen, als ihnen der Angeklagte entgegengekommen sei. "Wir mussten schnell zur Seite springen", sagte eine der Zeuginnen. Zwei der Mädchen, auf die er gezielt zugefahren sein soll, berichteten, dass sie "die totale Angst" gehabt hätten. Unterschiedlich waren die geschätzten Geschwindigkeitsangaben, die jeweils zwischen 60 und 80 Stundenkilometer schwankten. Einen Vogel will dem Angeklagten niemand gezeigt haben, eine der Zeuginnen räumte ein, wahrscheinlich die Hand zum "Scheibenwischer" gehoben zu haben, mehr nicht.
Ganz entscheidend war die Aussage eines Anwohners, der ganz unabhängig von den Schülerinnen ebenfalls die Polizei alarmierte, weil der Angeklagte zweimal den Kemmetweg mit quietschenden Reifen auf- und abgefahren war. Er habe den Vorfall der Polizei gemeldet, weil seine Frau sich am Morgen nach der Nachtschicht schlafen gelegt habe. Von dem Vorfall mit der Mädchengruppe hatte der Anwohner gar nichts mitbekommen. Zu seinem Nachteil sollte sich für den Angeklagten sein umfangreiches Vorstrafenregister auswirken. Zehn Eintragungen gab es da seit seinem 16. Lebensjahr. Zuletzt musste er eine siebenmonatige Freiheitsstrafe wegen eines Falschgelddeliktes absitzen.


Durch Aussagen überführt

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah den Angeklagten eindeutig durch die Aussage der Zeuginnen überführt. Die Mädchen hätten keinen Grund, den ihnen unbekannten Mann zu belasten, sagte der Anklagevertreter und beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro (6000 Euro). Der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war, bezeichnete die Aussagen dagegen als schwammig und beteuerte noch einmal, nicht zu schnell gefahren zu sein.
Dem schenkte Richterin Sieglinde Tettmann allerdings keinen Glauben. Als völlig unabhängiger Zeuge habe auch der Anwohner von quietschenden Reifen gesprochen und die auffällige Fahrweise beschrieben. Es gebe nicht den geringsten Zweifel, dass der Angeklagte die Mädchen ordentlich erschrecken und ihnen bedrohlich erscheinen wollte, so die Richterin. Sie blieb mit ihrer letztlich verhängten Strafe von 100 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.